Ihre Zuweisung
Geldauflagen und Bußgelder, die von Staatsanwaltschaften und Strafgerichten zugewiesen werden, sind für den Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. (BBSB) eine wichtige Unterstützung. Sie tragen nachhaltig dazu bei, die Arbeit des BBSB zu sichern.
Transparente Geldauflagenverwaltung
Bei Ihrer Zuweisung können Sie sicher sein, dass wir alle Voraussetzungen erfüllen:
Gemeinnützigkeit
Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. (BBSB) ist als gemeinnützig anerkannt, zuletzt mit dem Körperschaftsbescheid des Finanzamts München, Abt. Körperschaften, Bescheid vom 24. April 2017.
Verwendung der Gelder
Der BBSB verwendet Geldauflagen ausschließlich für den in der Satzung vorgesehenen Zweck.
Mitteilung einer Satzungsänderung
Der BBSB teilt Satzungsänderungen, die eine wesentliche Änderung für steuerliche Vergünstigungen beinhalten, unverzüglich mit.
Mitteilungspflicht
Der BBSB verpflichtet sich, die zuweisende Behörde über den Eingang bzw. Nichteingang zugewiesener Geldauflagen zu informieren. Am Jahresende werden alle zuweisenden Stellen fristgerecht über die Höhe und Verwendung von eingegangenen Geldauflagen unterrichtet.
Separate transparente Kontoführung
Der BBSB führt ein Geldauflagenkonto, das ausschließlich für die Verwendung von Geldauflagen genutzt wird. Für dieses Konto gibt es separate Überweisungsträger.
Bankverbindung
Postbank München
IBAN DE50 7001 0080 0006 5108 05
BIC PBNKDEFF
Bitte unterstützen Sie die Arbeit des BBSB durch die Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern – vielen Dank!