Flora, 10 Jahre — Beruf: Blindenführhund
Blindenführhunde im Tiergarten der Stadt Nürnberg
Blindenhunde in Praxis- und Krankenhausräumen der Freien Universität Berlin
Lebensmittelhygiene–Verordnung und Veröffentlichungen, die in den Fortführungsnachweis des Allgemeinen Ministerialblattes aufgenommen werden
Mitnahme von Blindenführhunden in katholischen Kirchen
Informationen der Deutschen Bahn AG
Unentgeltliche Beförderung bei der Deutschen Bahn
Mitnahme von Blindenführhunden bei evangelischen Gottesdiensten, in Kirchen und bei Gemeindeveranstaltungen
Mitnahme von Blindenführhunden in Theater- und Konzertveranstaltungen
Mitnahme von Blindenführhunden in Lebensmittelläden
Freilauf des Blindenführhundes
Führhundhalter-Seminar im Aura-Hotel Saulgrub
5. November 1996
Wir haben aus hygienischer Sicht in der Regel keine Einwände gegen die Mitnahme von Blindenhunden in Praxis- und Krankenhausräume.
Ein Teil der insgesamt über 175 Infektionskrankheiten, die von Tieren auf den Menschen übertragen werden können, wird vom Hund auf den Menschen übertragen. Es existieren verschiedene Übertragungswege wie zum Beispiel Verletzungen durch den Hund (Biss- oder Kratzwunden), Arthropoden als Vektoren (zum Beispiel Zecken, Läuse, Flöhe), aerogene Übertragung oder die Kontamination von Lebensmitteln.
Die Bedeutung von Blindenhunden ist allgemein anerkannt. Sie steigern die Mobilität, reduzieren Ängste und Unsicherheit, verbessern damit die Selbstsicherheit und tragen so in einem nicht unerheblichen Maße zur Selbstständigkeit und zum Wohlbefinden von blinden Menschen bei. Da es sich bei Blindenhunden um speziell ausgebildete, in der Regel besonders disziplinierte Hunde handelt, ist eine Übertragung von Infektionskrankheiten durch Verletzungen oder Kontamination von Lebensmitteln unwahrscheinlich. Hinzu kommt, dass auch die Gefahr einer Übertragung durch Arthropoden als gering anzusehen ist.
Bei der Mitnahme der Blindenhunde in Krankenhäuser sollten jedoch folgende Empfehlungen beachtet werden (aus: Weber DJ, Baker AS, Rutula WA, Epidemiology and Prevention of Nosocomial Infections Associated with Animals in the Hospital. In: Hospital Epidemiology and Infection Control, C.Glen Mayhall (Ed.) pp. 1109 – 1123, Williams & Wilkins, Baltimore 1996):
Bei Beachtung dieser Empfehlungen erachten wir ein Verbot von Blindenhunden in Praxis– und Krankenhausräumen aus infektionspäventiven Überlegungen heraus als nicht gerechtfertigt, zumal ein solches Verbot die Bewegungsfreiheit blinder Menschen deutlich limitieren würde.
| Prof. Dr. med. Henning Rüden |
Christine Geffers, Ärztin
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| Institut für Hygiene der FU Berlin Nationales Referenzzentrum für Krankenhaushygiene in Deutschland |
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