Flora, 10 Jahre — Beruf: Blindenführhund
Blindenführhunde im Tiergarten der Stadt Nürnberg
Blindenhunde in Praxis- und Krankenhausräumen der Freien Universität Berlin
Lebensmittelhygiene–Verordnung und Veröffentlichungen, die in den Fortführungsnachweis des Allgemeinen Ministerialblattes aufgenommen werden
Mitnahme von Blindenführhunden in katholischen Kirchen
Informationen der Deutschen Bahn AG
Unentgeltliche Beförderung bei der Deutschen Bahn
Mitnahme von Blindenführhunden bei evangelischen Gottesdiensten, in Kirchen und bei Gemeindeveranstaltungen
Mitnahme von Blindenführhunden in Theater- und Konzertveranstaltungen
Mitnahme von Blindenführhunden in Lebensmittelläden
Freilauf des Blindenführhundes
Führhundhalter-Seminar im Aura-Hotel Saulgrub
Im Amtsblatt für das Erzbistum München und Freising vom 29. 9. 1997 haben wir in einem eigenen Artikel auf das Anliegen der Mitnahme von Blindenführhunden in Kirchen hingewiesen:
Grundsätzlich ist der „Aufenthalt von Hunden“ in Kirchen besonders bei Gottesdiensten unpassend und
störend. Doch sei darauf hingewiesen, dass der Blinden-Führhund – ebenso wie der weiße Stock – ein
anerkanntes Blindenhilfsmittel ist, das der Mobilität und Selbstständigkeit eines blinden Menschen dient.
Erfahrungen zeigen, dass Blinden-Führhunde aufgrund ihrer besonderen Schulung und ihres Trainings sich in Kirchen
zu benehmen wissen. Man darf sich sicher sein, dass sie weder bellen noch jaulen.
Wir bitten daher, blinden Menschen mit Führhund den Zugang zu Kirchen und kirchlichen Räumen zu ermöglichen.
Damit sind die katholischen Pfarrer bzw. alle für die Kirche Zuständigen informiert und gebeten, blinden bzw.
stark sehbehinderten Menschen entgegenzukommen.