Flora, 10 Jahre — Beruf: Blindenführhund
Blindenführhunde im Tiergarten der Stadt Nürnberg
Blindenhunde in Praxis- und Krankenhausräumen der Freien Universität Berlin
Lebensmittelhygiene–Verordnung und Veröffentlichungen, die in den Fortführungsnachweis des Allgemeinen Ministerialblattes aufgenommen werden
Mitnahme von Blindenführhunden in katholischen Kirchen
Informationen der Deutschen Bahn AG
Unentgeltliche Beförderung bei der Deutschen Bahn
Mitnahme von Blindenführhunden bei evangelischen Gottesdiensten, in Kirchen und bei Gemeindeveranstaltungen
Mitnahme von Blindenführhunden in Theater- und Konzertveranstaltungen
Mitnahme von Blindenführhunden in Lebensmittelläden
Freilauf des Blindenführhundes
Führhundhalter-Seminar im Aura-Hotel Saulgrub
21. November 1997
Aus gegebenem Anlass wurden wir vom Bayerischen Blindenbund und von Betroffenen gebeten, darauf hinzuweisen, dass blinden und stark sehbehinderten Menschen die Mitnahme ihres Blindenführhundes in Kirchen, zu Gottesdiensten, bei Gemeindeveranstaltungen nicht verwehrt wird.
Blindenführhunde haben eine spezielle Ausbildung bekommen und müssen auch von ihrem Charakter her für diese besondere Aufgabe geeignet sein. Sie gelten als ein „Hilfsmittel mit Seele“ und genießen in unserem Rechtssystem an vielen Orten Sonderstellung.
Blinde und stark Sehbehinderte, die mit ihrem Führhund unterwegs sind, verhalten sich durchweg rücksichtsvoll und tragen dafür Sorge, dass von ihrem Tier keinerlei Beeinträchtigung für andere ausgeht.
Wir bitten auf diesem Weg die Mesnerinnen und Mesner in den Gemeinden sowie andere für Veranstaltungen Verantwortliche, darauf aufmerksam zu machen, dass es sich bei mitgebrachten Hunden eben auch um einen Führhund handeln kann und deshalb statt einer Zurückweisung eine Ausnahme zu machen ist. Selbst wenn bedauerlicherweise, nur in seltenen Fällen, blinden und sehbehinderten Menschen mit ihren Führhunden die Teilnahme am Gottesdienst oder Gemeindeveranstaltungen sowie das Betreten von Kirchenräumen untersagt würde, so sind diese wenigen Fälle doch Anlass genug, Sie um ihre Aufmerksamkeit dafür zu bitten; denn es ist unsere Aufgabe, blinde und sehbehinderte Menschen in unseren Gemeinden wahrzunehmen und ihrer drohenden Isolierung entgegenzuwirken.
Wolfgang Töllner
Oberkirchenrat