Blindenführhunde

 Flora, 10 Jahre — Beruf: Blinden­führ­hund
 Blindenführhunde im Tier­garten der Stadt Nürn­berg
 Blindenhunde in Praxis- und Kranken­haus­räumen der Freien Uni­versität Berlin
 Lebensmittelhygiene–Verordnung und Ver­öffent­lichungen, die in den Fort­führungs­nach­weis des All­gemeinen Ministerial­blattes auf­genommen werden
 Mitnahme von Blinden­führ­hunden in katholischen Kirchen
 Informationen der Deutschen Bahn AG
 Unentgeltliche Beförderung bei der Deutschen Bahn
 Mitnahme von Blinden­führ­hunden bei evange­lischen Gottes­diensten, in Kirchen und bei Gemeinde­ver­anstaltungen
 Mitnahme von Blinden­führ­hunden in Theater- und Konzert­ver­anstaltungen
 Mitnahme von Blinden­führ­hunden in Lebens­mittel­läden
 Freilauf des Blindenführhundes
 Führhundhalter-Seminar im Aura-Hotel Saulgrub

Informationen der Deutschen Bahn AG

Juni 2002

Hier:

  1. Maulkorbzwang, aber nicht für Blindenführhunde und
  2. Unentgeltliche Mitnahme von Blindenführhunden bei der Deutschen Bahn AG

Zu 1:
Die Deutsche Bahn AG hat für den Transport von Hunden einen Maulkorbzwang eingeführt. Wie Sie der beiliegenden Anlage entnehmen können, sind Blindenführhunde ausgenommen. Wir empfehlen ihnen, dieses Blatt stets mit sich zu führen, um bei Schwierigkeiten auf diese Information der Bahn authentisch hinweisen zu können.

Zu 2:
Immer wieder gibt es Schwierigkeiten mit Mitarbeitern der Deutschen Bahn AG, die nicht wissen, dass Personen mit den Merkzeichen B oder Bl im Schwerbehindertenausweis neben einer Begleitperson auch einen Blindenführhund unentgeltlich mitnehmen können. Das zweite beiliegende Schreiben entstammt der Broschüre „Regelungen der DB AG für Begleitpersonen und Führhunde“.

 

Regelungen der DB AG für Begleitpersonen und Führhunde

Schwerbehinderte

Zielgruppe

Geltungsbereich

Geltungsdauer

Laut dem Ausweis und dem Beiblatt mit Wertmarke

Preis

Produktnutzung

Nahverkehr: S, SE, RB, RE
Fernverkehr: D, IR (siehe Preise)

Reservierung

Sitzplätze

Schwerbehinderte mit notwendigem Begleiter oder Blindenführhund erhalten unentgeltliche Reservierung für 1 Sitzplatz (bei alleiniger Reise) oder 2 Sitzplätze

Liegeplätze

Keine Besonderheiten

Bettplätze

Reist ein Blinder alleine mit einem Blindenführhund im Zweibettabteil, so ist für den Blindenführhund der Bettplatzzuschlag zu zahlen, der Blinde zahlt neben dem Bettplatzzuschlag einen Fahrschein 2. Klasse

Besonderheiten

Übergang in die 1. Klasse

Schwerbehinderte können innerhalb der Geltungsdauer der Wertmarke Dauer-Übergangsfahrscheine erwerben, dabei wird der Unterschied zwischen den Fahrpreisen der 2. und der 1. Klasse für Jahres-, Monats- bzw. Wochenkarten erhoben.
Kinder unter 4 Jahren können die 1. Klasse benutzen.

Abweichungen von den Angebotsbedingungen

Im IR werden Rollstuhlfahrer und Begleiter mit Berechtigung 2. Klasse in der 1. Klasse befördert, da der Stellplatz sich in der 1. Klasse befindet.

Fahrten außerhalb des Geltungsbereiches

Der Schwerbehinderte benötigt einen DPT–Fahrschein.

Krankenfahrstühle und orthopädische Hilfsmittel

Diese Hilfsmittel werden unentgeltlich befördert.

Begleiter/Führhunde

Begleiter (Mindestalter 4 Jahre) von Schwerbehinderten mit Ausweis, bei denen der Vermerk „Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen“ oder das Merkzeichen „B“ nicht gelöscht ist, und/oder Blindenführhunde von Schwerbehinderten mit Ausweis, bei denen auf der Rückseite der Vermerk „Blind“ oder „BL“ nicht gelöscht bzw. dieser Vermerk auf der Rückseite eingetragen ist, werden in der Klasse, die der Schwerbehinderte nutzt, grundsätzlich unentgeltlich befördert.
Diese Regelung gilt auch im Nordseeinselverkehr und Bodenseeverkehr.
Beachte:

Neuerungen zum 16.06.02

  1. Mitnahme von Hunden
    Ab dem 16.06. wird der Ausschluss von Hunden mit gesteigerter Aggressivität (Kampfhunde) in den Zügen der DB aufgehoben. Bitte beachten Sie, dass – mit Ausnahme des Blindenführhundes – für alle größeren Hunde (Hunde, die nicht in einem entsprechenden Behältnis wie Transportbox, Tragetasche etc. befördert werden können) folgende Voraussetzungen gelten:
    • Anleinzwang
    • Tragepflicht eines geeigneten Maulkor