Flora, 10 Jahre — Beruf: Blindenführhund
Blindenführhunde im Tiergarten der Stadt Nürnberg
Blindenhunde in Praxis- und Krankenhausräumen der Freien Universität Berlin
Lebensmittelhygiene–Verordnung und Veröffentlichungen, die in den Fortführungsnachweis des Allgemeinen Ministerialblattes aufgenommen werden
Mitnahme von Blindenführhunden in katholischen Kirchen
Informationen der Deutschen Bahn AG
Unentgeltliche Beförderung bei der Deutschen Bahn
Mitnahme von Blindenführhunden bei evangelischen Gottesdiensten, in Kirchen und bei Gemeindeveranstaltungen
Mitnahme von Blindenführhunden in Theater- und Konzertveranstaltungen
Mitnahme von Blindenführhunden in Lebensmittelläden
Freilauf des Blindenführhundes
Führhundhalter-Seminar im Aura-Hotel Saulgrub
Juni 2002
Hier:
Zu 1:
Die Deutsche Bahn AG hat für den Transport von Hunden einen Maulkorbzwang eingeführt. Wie Sie der beiliegenden
Anlage entnehmen können, sind Blindenführhunde ausgenommen. Wir empfehlen ihnen, dieses Blatt stets mit sich
zu führen, um bei Schwierigkeiten auf diese Information der Bahn authentisch hinweisen zu können.
Zu 2:
Immer wieder gibt es Schwierigkeiten mit Mitarbeitern der Deutschen Bahn AG, die nicht wissen, dass Personen mit den Merkzeichen
B oder Bl im Schwerbehindertenausweis neben einer Begleitperson auch einen Blindenführhund unentgeltlich mitnehmen
können. Das zweite beiliegende Schreiben entstammt der Broschüre „Regelungen der DB AG für Begleitpersonen
und Führhunde“.
Laut dem Ausweis und dem Beiblatt mit Wertmarke
Nahverkehr: S, SE, RB, RE
Fernverkehr: D, IR (siehe Preise)
Schwerbehinderte mit notwendigem Begleiter oder Blindenführhund erhalten unentgeltliche Reservierung für 1
Sitzplatz (bei alleiniger Reise) oder 2 Sitzplätze
Keine Besonderheiten
Reist ein Blinder alleine mit einem Blindenführhund im Zweibettabteil, so ist für den Blindenführhund
der Bettplatzzuschlag zu zahlen, der Blinde zahlt neben dem Bettplatzzuschlag einen Fahrschein 2. Klasse
Schwerbehinderte können innerhalb der Geltungsdauer der Wertmarke Dauer-Übergangsfahrscheine erwerben, dabei
wird der Unterschied zwischen den Fahrpreisen der 2. und der 1. Klasse für Jahres-, Monats- bzw. Wochenkarten
erhoben.
Kinder unter 4 Jahren können die 1. Klasse benutzen.
Im IR werden Rollstuhlfahrer und Begleiter mit Berechtigung 2. Klasse in der 1. Klasse befördert, da der
Stellplatz sich in der 1. Klasse befindet.
Der Schwerbehinderte benötigt einen DPT–Fahrschein.
Diese Hilfsmittel werden unentgeltlich befördert.
Begleiter (Mindestalter 4 Jahre) von Schwerbehinderten mit Ausweis, bei denen der Vermerk „Die Notwendigkeit
ständiger Begleitung ist nachgewiesen“ oder das Merkzeichen „B“ nicht gelöscht ist, und/oder
Blindenführhunde von Schwerbehinderten mit Ausweis, bei denen auf der Rückseite der Vermerk „Blind“ oder „BL“ nicht
gelöscht bzw. dieser Vermerk auf der Rückseite eingetragen ist, werden in der Klasse, die der Schwerbehinderte
nutzt, grundsätzlich unentgeltlich befördert.
Diese Regelung gilt auch im Nordseeinselverkehr und Bodenseeverkehr.
Beachte:
| Begleiter: | ICE-Sprinter–Aufpreis |
| Schwerbehinderter: | ICE-Sprinter–Aufpreis |
| Begleiter: | additiver Preis bzw. Zuschlag (je nach Relation) |
| Schwerbehinderter: | Globalpreis bzw. Fahrschein + Zuschlag (je nach Relation) |