In Bayern leben derzeit 17485 blinde und 61551 stark sehbehinderte Menschen. (Stand: 31.12.2004)
Das Gesetz unterscheidet zwischen
Blinde und Sehbehinderte erhalten aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder tariflicher Bestimmungen Nachteilsausgleiche,
die die Folgen der Behinderung abmildern sollen. Besonders hinweisen wollen wir auf das Blindengeld nach dem bayerischen
Blindengeldgesetz und auf den Schwerbehindertenausweis.
Informationen erhalten Sie in unseren Beratungsstellen und bei den Ämtern für Versorgung und Familienförderung.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Seite
Sozialleistungen
für Blinde und Sehbehinderte