Schriften­reihe zum Blinden­recht

Die gesamte Schriften­reihe zum Blinden­recht finden Sie  hier auf den Internetseiten des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands e.V. (DBSV)

Allgemeine Informationen

In Bayern leben derzeit 15.997 blinde und 62.799 wesentlich sehbehinderte Menschen. (Stand: 31. Dezember 2008)

Wer ist blind oder sehbehindert?

Das Gesetz unterscheidet zwischen

Blinde und Sehbehinderte erhalten aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder tariflicher Bestimmungen Nachteilsausgleiche, die die Folgen der Behinderung abmildern sollen. Besonders hinweisen wollen wir auf das Blindengeld nach dem bayerischen Blindengeldgesetz und auf den Schwerbehindertenausweis.
Informationen erhalten Sie in unseren Beratungsstellen und bei den Ämtern für Versorgung und Familienförderung.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Seite  Sozialleistungen für Blinde und Sehbehinderte