Spenden
Hilfe und Hoffnung
Blinde und sehbehinderte Menschen in Bayern benötigen Ihre Hilfe! Ihre Spende und Unterstützung helfen, das Leben von Betroffenen und Ihren Angehörigen zu erleichtern.
Es gibt viele Arten, die Arbeit des BBSB zu unterstützen. So können Sie helfen:

Ihre einmalige Spende
Sie wollen die Arbeit des BBSB unterstützen, und zwar schnell, bequem und sicher? Dann nutzen Sie die Online-Spende. Ihre Daten werden sicher übertragen und unterliegen den Datenschutzrichtlinien.

Ihre regelmäßige Spende
Möchten Sie langfristig helfen? Dann nutzen Sie doch die Möglichkeit einer Dauerspende an den BBSB. Ihre regelmäßige Spende gibt uns Planungssicherheit und ist mit dem geringsten Verwaltungsaufwand verbunden.

Ihre Spende zu freudigen Anlässen
Sie feiern Geburtstag, Hochzeit oder ein Jubiläum und wissen nicht, was Sie sich von Ihrer Familie und Ihren Freunden schenken lassen können? Dann machen Sie Ihren Freudentag doch zu einem Glückstag für blinde und sehbehinderte Menschen in Bayern.

Ihre Spende im Trauerfall
Blumen und Kränze am Grab welken – eine Spende an den BBSB wirkt nachhaltig. Entscheiden Sie sich als Angehöriger eines Trauerfalls anstelle der Kränze und Blumen für eine Spende an den BBSB. Damit schenken Sie blinden und sehbehinderten Menschen Hilfe und Unterstützung.

Ihr letzter Wille
Denken Sie heute darüber nach, was morgen mit Ihrem Vermögen geschieht? Ihr letzter Wille kann ein neuer Anfang für blinde und sehbehinderte Menschen in Bayern sein. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihren Nachlass ganz in Ihrem Sinne zu regeln.

Ihre Hilfe als Stifter
Möchten Sie mit Ihrem Vermögen dauerhaft die Zukunft blinder und sehbehinderter Menschen gestalten? Mit einer Zustiftung in die Blinden- und Sehbehindertenstiftung Bayern oder mit Ihrer Förderstiftung können Sie viel bewirken.

Ihr Engagement als Unternehmen
Möchten Sie sich mit Ihrem Unternehmen im sozialen Umfeld engagieren und den BBSB unterstützen? Wir helfen Ihnen Ihren Einsatz werbewirksam zu kommunizieren.

Ihre Zuweisung
Als Richter oder Staatsanwalt entscheiden Sie über die Vergabe von Bußgeldern? Bitte berücksichtigen Sie dabei unsere Organisation und helfen Sie blinden und sehbehinderten Menschen in Bayern mit Ihrer Zuweisung.

