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Baye­rischer Blinden- und Seh­behinderten­bund
Elke Runte
Leitung Bereich Kommunikation
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Fax (0 89) 5 59 88 - 1 79
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Presse­mitteilung

München, 29. Juli 2009

Mehr Sicherheit für blinde und seh­behin­derte Menschen in U- und S-Bahnen sowie anderen Schienen­fahr­zeugen

Im Zusammen­hang mit dem tragischen Unfall­tod einer blinden jungen Frau in der U-Bahn-Station Silber­horn­straße in München am 10. Juni 2009 hat der BBSB im Interesse blinder und stark seh­behin­derter Verkehrs­teil­nehmer dieses wichtige Sicher­heits­thema aufge­griffen und nach­folgendes Schreiben verschickt an:

Bisher liegen der Selbst­hilfe­organi­sation Reaktionen vor von Bündnis 90/Die Grünen, der CSU und den Freien Wählern.

Hier nun der Text des Schreibens:

… der Baye­rische Blinden- und Seh­behin­derten­bund e. V. (BBSB), die Selbst­hilfe­organi­sation und Inter­essen­vertretung der rund 80000 blinden und wesentlich seh­behin­derten Menschen in Bayern, ist tief betroffen über den tragischen tödlichen Unfall der 28jährigen blinden Frau am Abend des 10. Juni 2009 im U-Bahnhof Silberhornstraße in München.

Unser Ziel ist es, alles dafür zu tun, dass blinde und seh­behin­derte Menschen ein selbst­bestimmtes und möglichst selbst­ständiges Leben in der Gemein­schaft führen können. Deshalb motivieren und ermutigen wir seh­geschädigte Rat­suchende, das Gehen mit dem weißen Blinden­lang­stock im Rahmen eines Orien­tierungs- und Mobilitäts­trainings zu lernen, um gelernte Wege ohne fremde Hilfe zurück­legen zu können.

Uns ist bewusst: Trotz allen Trainings verlangt die Fort­bewegung im öffent­lichen Verkehr dem blinden und seh­behin­derten Menschen ein Höchst­maß an Konzentration und Sensi­bilität ab. Insbe­sondere Orien­tierungs­aufgaben, die unter Zeitdruck, Abfahrt eines Verkehrs­mittels, rasche Straßen­querung oder in Stress­situationen wie hohes Verkehrs­auf­kommen, ungewohnte Umgebung, starker Lärm, hohes Passanten­aufkommen bewältigt werden müssen, sind risiko­behaftet.

Nach dem töd­lichen Unfall sind viele blinde und sehbe­hinderte Menschen verun­sichert; viele haben ähnliche Erlebnisse beim Einsteigen in öffent­liche Verkehrs­mittel erlebt und sind in den Kupplungs­bereich zwischen zwei Wagen geraten. Die meisten haben Glück gehabt, weil sie von aufmerk­samen Passanten zurück­gehalten wurden oder vor der Weiter­fahrt der Bahn wieder aus dem Gleis­bereich gekommen sind. Aus unserer Sicht muss insbesondere auch mit Blick auf die seit dem 26. März 2009 in Deutschland verbindlich geltende UN-Konvention für die Rechte behin­derter Menschen noch mehr getan werden, um die Sicherheit für seh­geschä­digte Menschen in öffent­lichen Verkehrs­mitteln zu erhöhen.

In der UN-Konvention, Artikel 20, heißt es dazu:

Persönliche Mobilität

Die Vertrags­staaten treffen wirksame Maßnahmen, um behinderten Menschen persönliche Mobilität mit größt­möglicher Unabhän­gigkeit zu sichern, indem sie insbe­sondere die persönliche Mobilität von behin­derten Menschen in der Art und Weise und zu dem Zeitpunkt ihrer Wahl und zu erschwing­lichen Kosten erleichtern;

 

Was uns Sorgen bereitet:

Die Spitzen­verbände der Kranken­kassen vertreten die Auffassung, dass die Orientierung in Bahn­höfen und in öffent­lichen Verkehrs­mitteln nicht zu einem „Basis-Mobilitäts­training“ für blinde und stark sehbe­hinderte Menschen gehört. Das halten wir für absolut inakzeptabel, weil hier­durch die Mobilität seh­geschä­digter Menschen unzulässig einge­schränkt wird und die Betroffenen bei unzu­reichender Vorbe­reitung in akute Lebens­gefahr gebracht werden.

 

Notwendig sind aus Sicht des BBSB:

Ausdrück­lich bieten wir an, bei Schulungs- und Sensi­bilisierungs­programmen und bei der Suche nach geeig­neten Sicher­heits­lösungen aktiv mitzu­wirken.

Es geht uns in keiner Weise darum, für den tragischen Unfall der blinden Frau einen Schuldigen zu finden. Es muss aller­dings alles dafür getan werden, dass derartige Unglücke künftig verhindert werden!

 

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift Faltl
Judith Faltl
Landes­vorsitzende
Unterschrift Kurzer
Wolfgang Kurzer
Stellv. Landes­vorsitzender
Unterschrift Seuß
Christian Seuß
Landes­geschäfts­führer

 

 

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu Orientierung und Mobilität blinder und stark seh­behin­derter Menschen bzw. zur barriere­freien Verkehrs­raum­gestaltung.

Pressekontakt

Elke Runte
Leitung Bereich Kommunikation
Telefon (0 89) 5 59 88 - 1 32
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