wenden Sie sich bitte an:
Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund
Elke Runte
Leitung Bereich Kommunikation
Telefon (0 89) 5 59 88 - 1 32
Fax (0 89) 5 59 88 - 1 79
elke.runte@bbsb.org
Der DBSV und seine Landesvereine haben
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Was unsere bayerischen Kandidaten geantwortet haben,
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Gesucht wird für die Landesgeschäftsstelle des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbunds ein(e)
sowie ein(e)
Zwei neue
Fortsetzungsromane für den Frühling:
Neue
EDV-Befehlslisten von
Werner Krauße
Kostenlose
Veröffentlichungen der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit
zu den Themen:
München, 29. Juli 2009
Im Zusammenhang mit dem tragischen Unfalltod einer blinden jungen Frau in der U-Bahn-Station Silberhornstraße in München am 10. Juni 2009 hat der BBSB im Interesse blinder und stark sehbehinderter Verkehrsteilnehmer dieses wichtige Sicherheitsthema aufgegriffen und nachfolgendes Schreiben verschickt an:
Bisher liegen der Selbsthilfeorganisation Reaktionen vor von Bündnis 90/Die Grünen, der CSU und den Freien Wählern.
Hier nun der Text des Schreibens:… der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. (BBSB), die Selbsthilfeorganisation und Interessenvertretung der rund 80000 blinden und wesentlich sehbehinderten Menschen in Bayern, ist tief betroffen über den tragischen tödlichen Unfall der 28jährigen blinden Frau am Abend des 10. Juni 2009 im U-Bahnhof Silberhornstraße in München.
Unser Ziel ist es, alles dafür zu tun, dass blinde und sehbehinderte Menschen ein selbstbestimmtes und möglichst selbstständiges Leben in der Gemeinschaft führen können. Deshalb motivieren und ermutigen wir sehgeschädigte Ratsuchende, das Gehen mit dem weißen Blindenlangstock im Rahmen eines Orientierungs- und Mobilitätstrainings zu lernen, um gelernte Wege ohne fremde Hilfe zurücklegen zu können.
Uns ist bewusst: Trotz allen Trainings verlangt die Fortbewegung im öffentlichen Verkehr dem blinden und sehbehinderten Menschen ein Höchstmaß an Konzentration und Sensibilität ab. Insbesondere Orientierungsaufgaben, die unter Zeitdruck, Abfahrt eines Verkehrsmittels, rasche Straßenquerung oder in Stresssituationen wie hohes Verkehrsaufkommen, ungewohnte Umgebung, starker Lärm, hohes Passantenaufkommen bewältigt werden müssen, sind risikobehaftet.
Nach dem tödlichen Unfall sind viele blinde und sehbehinderte Menschen verunsichert; viele haben ähnliche Erlebnisse beim Einsteigen in öffentliche Verkehrsmittel erlebt und sind in den Kupplungsbereich zwischen zwei Wagen geraten. Die meisten haben Glück gehabt, weil sie von aufmerksamen Passanten zurückgehalten wurden oder vor der Weiterfahrt der Bahn wieder aus dem Gleisbereich gekommen sind. Aus unserer Sicht muss insbesondere auch mit Blick auf die seit dem 26. März 2009 in Deutschland verbindlich geltende UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen noch mehr getan werden, um die Sicherheit für sehgeschädigte Menschen in öffentlichen Verkehrsmitteln zu erhöhen.
In der UN-Konvention, Artikel 20, heißt es dazu:
Persönliche Mobilität
Die Vertragsstaaten treffen wirksame Maßnahmen, um behinderten Menschen persönliche Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit zu sichern, indem sie insbesondere die persönliche Mobilität von behinderten Menschen in der Art und Weise und zu dem Zeitpunkt ihrer Wahl und zu erschwinglichen Kosten erleichtern;
- den Zugang behinderter Menschen zu hochwertigen Mobilitätshilfen, Geräten, assistiven Technologien und menschlichen und tierischen Helfern sowie Vermittlern erleichtern, auch durch deren Bereitstellung zu erschwinglichen Kosten;
- behinderten Menschen ein Mobilitätstraining anbieten und Fachkräfte in der Behindertenarbeit dafür ausbilden;
- Hersteller von Mobilitätshilfen, Geräten und assistiven Technologien ermutigen, alle Aspekte der Mobilität für behinderte Menschen zu berücksichtigen.
Was uns Sorgen bereitet:
Die Spitzenverbände der Krankenkassen vertreten die Auffassung, dass die Orientierung in Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zu einem „Basis-Mobilitätstraining“ für blinde und stark sehbehinderte Menschen gehört. Das halten wir für absolut inakzeptabel, weil hierdurch die Mobilität sehgeschädigter Menschen unzulässig eingeschränkt wird und die Betroffenen bei unzureichender Vorbereitung in akute Lebensgefahr gebracht werden.
Notwendig sind aus Sicht des BBSB:
- fahrzeuggebundene und gleisbettgebundene Sicherheitssysteme nach dem Vorbild der führerlosen U-Bahn in Nürnberg
- technische Verhinderung des Gleissturzes zwischen zwei Wagen durch mechanische Abschrankungen zwischen den Wagen
- Schulungs- und Sensibilisierungsprogramme für das Fahrpersonal
- spezielle Informations- und Schulungseinheiten für Betroffene bei Einführung neuer Verkehrsanlagen und Fahrzeugtypen
- eine zügige Nachrüstung sämtlicher Bahnsteige mit rillierten Sicherheitsstreifen in allen Bahnhöfen
Ausdrücklich bieten wir an, bei Schulungs- und Sensibilisierungsprogrammen und bei der Suche nach geeigneten Sicherheitslösungen aktiv mitzuwirken.
Es geht uns in keiner Weise darum, für den tragischen Unfall der blinden Frau einen Schuldigen zu finden. Es muss allerdings alles dafür getan werden, dass derartige Unglücke künftig verhindert werden!
Mit freundlichen Grüßen



Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu Orientierung und Mobilität blinder und stark sehbehinderter Menschen bzw. zur barrierefreien Verkehrsraumgestaltung.
Elke Runte
Leitung Bereich Kommunikation
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elke.runte@bbsb.org