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München, 13. November 2009
Nachdem am 10. Juni 2009 eine blinde junge Frau zwischen zwei U-Bahn-Wagen gestürzt und tödlich verunglückt war, wünschten sich viele Betroffene mehr Informationen über die Sicherheitsvorkehrungen auf dem Bahnsteig und im Zug. Angst und Unsicherheit waren groß.
Dies nahmen der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. (BBSB) — Bezirksgruppe Oberbayern-München — und die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) zum Anlass, um Sicherheitsschulungen für blinde und sehbehinderte Menschen durchzuführen.
Am Abend des 19. Oktober fand der erste Schulungstermin statt. Vier Mitarbeiter von der MVG und drei freiberuflich tätige Orientierungs- und Mobilitätstrainer waren am U-Bahnhof Olympiazentrum vor Ort, um die ca. 20 blinden und sehbehinderten Personen mit den diversen Sicherheitsvorkehrungen vertraut zu machen. Hierfür wurde extra ein Gleis abgesperrt.

In zwei Gruppen erkundeten die Betroffenen die Notsprechstelle und die Notbremse im Zug, erhielten Informationen darüber, dass sich an jedem Bahnsteig mindestens zwei Nothaltgriffe — meist in unmittelbarer Nähe der Infovitrinen — befinden, und begingen den Gleisbereich und den Schutzraum, in den sich jeder, der auf die Gleise stürzt, so Wolfgang Pfützner von der MVG, unbedingt hineinrollen muss. Das Begehen des Schutzraumes in Kleingruppen war für alle Teilnehmer eine äußerst wichtige, nützliche und wertvolle Erfahrung. Denn wenn man einmal selbst ausprobiert hat, wie viel Platz in dem 70 mal 70 cm großen Schutzraum ist, der sich unter der gesamten Bahnsteigkante befindet, kann man sich etwas leichter vorstellen, diesen in Gefahrensituationen auch tatsächlich aufzusuchen und zu finden.
Auch die Informationen, wo genau sich Schutzräume befinden, dass die Stromschienen immer auf der den Schutzräumen gegenüberliegenden Gleisseite sind und wie sich Helfer verhalten sollen, wenn sie einen Unfall bemerken, wurden dankend angenommen. Wichtig für Beobachtende, so Wolfgang Pfützner, sei, keinesfalls auf die Gleise zu springen oder zu versuchen, Personen selbstständig vom Gleis zu heben oder zu ziehen, sondern sofort den Nothalt am Bahnsteig zu ziehen oder dies zu veranlassen und das Unfallopfer auf den Schutzraum hinzuweisen. Auch wenn momentan kein Zug im Bahnhof sei, wisse man nie genau, wann einer einfahren könne. Wenn ein Zug am Bahnsteig stehe, sei es auch möglich, zum Beispiel durch das Stehenbleiben in einer geöffneten Tür die Abfahrt des Zuges zu verhindern. Diese einfache Maßnahme verschafft Helfern genügend Zeit, um den Nothalt im Zug oder am Bahnsteig zu betätigen und dann den Fahrer über die Notsprechstelle im Zug zu verständigen.
Für alle blinden, sehbehinderten und sehenden Teilnehmer war dies ein wichtiger Abend, der bei vielen zu einem sichereren Gefühl beim Bewegen auf dem Bahnsteig beigetragen hat.
Der Landesgeschäftsführer des BBSB, Christian Seuß, zeigt sich erfreut über diese wichtige Schulungsmöglichkeit, die die MVG für blinde und sehbehinderte Verkehrsteilnehmer bietet.
Mit Blick auf den Landtagsbeschluss vom 8. Oktober 2009 hebt er hervor: „Der BBSB begrüßt die Entscheidung des Bayerischen Landtags, mit der die Staatsregierung aufgefordert ist, ihre Bemühungen um den barrierefreien Zugang blinder und sehbehinderter Menschen auch zu öffentlichen Verkehrsmitteln fortzusetzen. Dies schließt natürlich den Sicherheitsaspekt mit ein.“
Die nächsten Termine für Schulungen werden im November durchgeführt. Zukünftig sollen derartige Schulungen in regelmäßigem Turnus angeboten werden.
Patricia Formisano
Leiterin des Beratungs- und Begegnungszentrums Oberbayern-München im BBSB
Arnulfstraße 22
80335 München
Telefon (0 89) 5 59 88 - 1 14
Fax (0 89) 5 59 88 - 1 48
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patricia.formisano@bbsb.org