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Presse­mitteilung

München, 14. Oktober 2008

Blinden- und Seh­behin­derten­bund fordert bessere Rahmen­bedin­gungen für blinde Schüler

Eine Schulklasse für blinde und sehbehinderte Kinder


Anläss­lich des welt­weit am 15. Oktober began­genen  Tags des weißen Stockes, der in diesem Jahr den Ab­schluss der  Woche des Sehens bildet, stellt der Baye­rische Blinden- und Seh­behin­derten­bund e. V. (BBSB) Miss­stände bei der Bildung seh­behin­derter und blinder Kinder fest.

Viele Eltern und Schul­politiker wünschen sich zwar zuneh­mend den gemein­samen Unter­richt behin­derter Kinder mit nicht behin­derten; die Rahmen­bedin­gungen der schulischen Integ­ration sind aller­dings alles andere als gut.

Das  Baye­rische Erzie­hungs- und Unter­richts­gesetz (EUG) sieht lediglich vor, dass „Schüler mit sonder­pädago­gischem Förder­bedarf“ Unter­stützung vom  Mobilen Sonder­pädago­gischen Dienst (MSD) erhalten, ohne jedoch eine Mindest­stunden­zahl zu benen­nen. Die Praxis ist, dass blinde und seh­behin­derte Schüler im Durch­schnitt pro Woche gerade einmal ein­schließ­lich Fahr­zeiten rund 30 Minuten fach­liche Unter­stützung bekom­men, weil den Förder­zentren nicht aus­reichend Lehrer­stunden für diese sonder­päda­gogische Arbeit zuge­wiesen werden. Bei vielen seh­behin­derten Schülern kommt der MSD nur ein- oder zwei­mal im Jahr vorbei. Bei blinden Kindern ist es in der Grund­schule in der Regel ein Vor­mittags­besuch pro Woche, was häufig auch nicht aus­reicht.

So gerät der gemein­same Unter­richt in jedem Einzel­fall zum Kraft­akt und zum Kampf der Eltern für Lern­bedin­gungen, die ihrem Kind eine Chance auf Bildung an der Heimat­schule ermög­lichen.
Die Mütter werden zur persön­lichen Bildungs­managerin, die täglich mehrere Stunden viele Dinge organi­sieren müssen und nie aus­fallen dürfen. Sie müssen zum Beispiel prüfen, wie Auf­gaben, die mit Sprech­blasen oder anderen optischen Elementen gestaltet sind, so ange­passt werden können, dass das blinde Kind auch mit­machen kann. Sie müssen Lehrer und Hilfs­kräfte über die Arbeits­weise blinder Menschen unter­richten. Dazu kommt die Fahrt zur Schule am Morgen und mittags, die Haus­auf­gaben­betreu­ung und vieles mehr.
Groß ist der Auf­wand auch, um Lehr­kräfte für die beson­dere Auf­gabe der Unter­richtung eines blinden Kindes zu gewin­nen. Sie sind in der Lehrer­aus­bildung auf eine solche Heraus­forderung nicht vor­bereitet. Ange­sichts der Klassen­größen und der unter­schied­lichen Lern­bedürf­nisse einer Klassen­gemein­schaft geraten Lehr­kräfte schnell an ihre Grenzen.
Das EUG sieht bis jetzt nicht vor, dass beim gemein­samen Unter­richt Assis­tenz­kräfte oder gar eine zweite Lehr­kraft einge­setzt werden.
Wenn eine pädago­gische Hilfs­kraft zumin­dest stunden­weise hinzu­gezogen wird oder die Kosten für einen Zivil­dienst­leistenden oder eine Hilfe im Rahmen des Frei­willigen sozialen Jahres über­nommen werden, dann sind das „Good-will-Ent­schei­dungen“ des Sozial­hilfe­trägers, die nicht selten erstrit­ten werden müssen.
Das gleiche gilt für die Kosten­über­nahme für not­wendige Hilfs­mittel wie Laptop mit Sprach­ausgabe und Blinden-Braille­display und Blinden­schrift-Schreib­maschinen. Hier sind oft lang­wierige Rechts­streitig­keiten mit Kranken­kassen und Sozial­ämtern zu führen.

„Die schulische Integ­ration ist in Bayern derzeit die Spar­variante,“ sagt der Landesgeschäftsführer des BBSB, Christian Seuß; er fordert den neu­gewähl­ten Land­tag auf, endlich auch in die Bildung blinder und seh­behin­derter Kinder zu inves­tieren und gesetz­geberisch tätig zu werden.
Dringend erfor­derlich ist, dass im Gesetz not­wendige Bildungs­standards festge­schrieben werden.

Das heißt vor allem:

Die Rahmen­bedingun­gen müssen so gestal­tet sein, das Eltern blinder Kinder bei der Unter­richtung ihres behin­derten Kindes keine perma­nenten pädago­gischen Unter­stützungs­auf­gaben erbringen müssen.

Ganz wichtig ist es dem BBSB, dass auch in Zukunft spezielle Bildungs­einrich­tungen für blinde und seh­behin­derte Kinder und Jugend­liche vorhan­den sind und den Betrof­fenen und ihren Eltern ein Wahl­recht einge­räumt wird, welche Schule — die Heimat­schule oder das Förder­zentrum — besucht wird. Denn der gemein­same Unter­richt mit Schülern ohne Seh­beein­trächti­gung fordert blinden und seh­behin­derten Schülern — auch bei opti­malen Rahmen­bedin­gungen — sehr viel ab. Diesem erheb­lichen Leistungs­druck ist nicht jeder Mensch zu jeder Zeit gewachsen.

„Oberstes Ziel ist für den BBSB“, so Seuß, „die gleich­berech­tigte Teil­habe blinder und seh­behin­derter Kinder an allen Bildungs­ange­boten und die Chancen­gleich­heit bei der Teil­habe am Leben in der Gemein­schaft!“

Für Diskus­sions­stoff sorgt zurzeit die Debatte um die soge­nannte „Inklu­sive Bildung“. Die Befür­worter sprechen sich für einen gemein­samen Unter­richt aller Kinder an einer Schule aus und fordern damit gleich­zeitig die Abschaf­fung von Förder­schulen. Zu diesem heißen Thema veran­staltet der BBSB gemein­sam mit dem  Verband für Blinden- und Seh­behin­derten­päda­gogik (VBS) am Freitag, 17. Oktober 2008, ab 10 Uhr ein Symposium mit nam­haften Profes­soren aus Hamburg, Halle und Heidel­berg.
Der Bayerische Kultus­minister Siegfried Schneider hat sein Kommen zugesagt.

Der Landes­geschäfts­führer des BBSB, Christian Seuß, steht gerne für Rück­fragen oder ein Inter­view zur Verfügung.

 

Mit freund­lichen Grüßen

Elke Runte
Leitung Bereich Kommu­nikation

Telefon (0 89) 5 59 88 - 1 32
 elke.runte@bbsb.org

Quelle Bild­material:  Blinden­studien­anstalt Marburg

Anlage
 Einla­dung zum Sympo­sium am 17. Oktober 2008 (Microsoft-Word-Dokument, 81 KByte)