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München, 14. Oktober 2008

Anlässlich des weltweit am 15. Oktober begangenen
Tags
des weißen Stockes, der in diesem Jahr den Abschluss der
Woche
des Sehens bildet, stellt der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. (BBSB)
Missstände bei der Bildung sehbehinderter und blinder Kinder fest.
Viele Eltern und Schulpolitiker wünschen sich zwar zunehmend den gemeinsamen Unterricht behinderter Kinder mit nicht behinderten; die Rahmenbedingungen der schulischen Integration sind allerdings alles andere als gut.
Das
Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (EUG) sieht lediglich vor, dass „Schüler
mit sonderpädagogischem
Förderbedarf“ Unterstützung vom
Mobilen
Sonderpädagogischen Dienst (MSD) erhalten,
ohne jedoch eine Mindeststundenzahl zu benennen. Die Praxis ist, dass blinde und sehbehinderte
Schüler im Durchschnitt pro Woche gerade
einmal einschließlich Fahrzeiten rund 30 Minuten fachliche Unterstützung bekommen,
weil den Förderzentren
nicht ausreichend Lehrerstunden für diese sonderpädagogische Arbeit zugewiesen werden.
Bei vielen sehbehinderten
Schülern kommt der MSD nur ein- oder zweimal im Jahr
vorbei. Bei blinden Kindern ist es in der Grundschule in der
Regel ein Vormittagsbesuch pro Woche, was häufig auch nicht ausreicht.
So gerät der gemeinsame Unterricht in jedem Einzelfall zum Kraftakt und zum Kampf der Eltern für
Lernbedingungen,
die ihrem Kind eine Chance auf Bildung an der Heimatschule ermöglichen.
Die Mütter werden zur persönlichen Bildungsmanagerin, die täglich mehrere Stunden viele Dinge
organisieren
müssen und nie ausfallen dürfen. Sie müssen zum Beispiel prüfen, wie Aufgaben, die mit Sprechblasen
oder anderen optischen Elementen gestaltet sind, so angepasst werden können, dass das blinde Kind auch mitmachen
kann. Sie müssen
Lehrer und Hilfskräfte über die Arbeitsweise blinder Menschen unterrichten. Dazu kommt die Fahrt
zur Schule am Morgen und mittags, die Hausaufgabenbetreuung und vieles mehr.
Groß ist der Aufwand auch, um Lehrkräfte für die besondere Aufgabe der Unterrichtung
eines blinden Kindes zu gewinnen. Sie sind in der Lehrerausbildung auf eine solche Herausforderung
nicht vorbereitet. Angesichts der Klassengrößen
und der unterschiedlichen Lernbedürfnisse einer Klassengemeinschaft geraten Lehrkräfte
schnell an ihre Grenzen.
Das EUG sieht bis jetzt nicht vor, dass beim gemeinsamen
Unterricht Assistenzkräfte oder
gar eine zweite Lehrkraft eingesetzt werden.
Wenn eine pädagogische Hilfskraft zumindest stundenweise hinzugezogen wird oder die Kosten
für einen Zivildienstleistenden
oder eine Hilfe im Rahmen des Freiwilligen sozialen Jahres übernommen werden, dann sind das
„Good-will-Entscheidungen“ des
Sozialhilfeträgers, die nicht selten erstritten werden müssen.
Das gleiche gilt für die Kostenübernahme
für notwendige Hilfsmittel wie Laptop mit Sprachausgabe und
Blinden-Brailledisplay
und Blindenschrift-Schreibmaschinen.
Hier sind oft langwierige Rechtsstreitigkeiten mit Krankenkassen und Sozialämtern zu führen.
„Die schulische Integration ist in Bayern derzeit die Sparvariante,“ sagt der Landesgeschäftsführer
des BBSB, Christian Seuß; er fordert den
neugewählten
Landtag auf, endlich auch in die Bildung blinder und sehbehinderter
Kinder zu investieren und gesetzgeberisch tätig zu werden.
Dringend erforderlich ist, dass im Gesetz notwendige
Bildungsstandards festgeschrieben werden.
Das heißt vor allem:
Die Rahmenbedingungen müssen so gestaltet sein, das Eltern blinder Kinder bei der Unterrichtung ihres behinderten Kindes keine permanenten pädagogischen Unterstützungsaufgaben erbringen müssen.
Ganz wichtig ist es dem BBSB, dass auch in Zukunft spezielle Bildungseinrichtungen für blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche vorhanden sind und den Betroffenen und ihren Eltern ein Wahlrecht eingeräumt wird, welche Schule — die Heimatschule oder das Förderzentrum — besucht wird. Denn der gemeinsame Unterricht mit Schülern ohne Sehbeeinträchtigung fordert blinden und sehbehinderten Schülern — auch bei optimalen Rahmenbedingungen — sehr viel ab. Diesem erheblichen Leistungsdruck ist nicht jeder Mensch zu jeder Zeit gewachsen.
„Oberstes Ziel ist für den BBSB“, so Seuß, „die gleichberechtigte Teilhabe blinder und sehbehinderter Kinder an allen Bildungsangeboten und die Chancengleichheit bei der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft!“
Für Diskussionsstoff sorgt zurzeit die Debatte um die sogenannte „Inklusive Bildung“.
Die Befürworter
sprechen sich für einen gemeinsamen Unterricht aller Kinder an einer Schule aus und fordern damit gleichzeitig
die Abschaffung von Förderschulen. Zu diesem heißen Thema veranstaltet der
BBSB gemeinsam
mit dem
Verband für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik
(VBS) am Freitag, 17. Oktober 2008, ab 10 Uhr ein Symposium mit namhaften Professoren aus Hamburg,
Halle und Heidelberg.
Der Bayerische Kultusminister Siegfried Schneider hat sein Kommen zugesagt.
Der Landesgeschäftsführer des BBSB, Christian Seuß, steht gerne für Rückfragen oder ein Interview zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Elke Runte
Leitung Bereich Kommunikation
Telefon (0 89) 5 59 88 - 1 32
elke.runte@bbsb.org
Quelle Bildmaterial:
Blindenstudienanstalt Marburg
Anlage
Einladung
zum Symposium am 17. Oktober 2008 (Microsoft-Word-Dokument, 81 KByte)