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Werner Krauße
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Veröffentlichungen der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit
zu den Themen:
München, 21. Juli 2008
Am 15. Juli 2008 hat der Bayerische Landtag mit den Stimmen der Fraktionen von CSU und SPD das zum 31. Juli 2008 auslaufende Bayerische Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung als unbefristetes neues Gesetz verabschiedet.
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN stimmten gegen das Gesetz, weil die Vorschläge der Selbsthilfeverbände und der Kommunalen Behindertenbeauftragten zu wenig Aufmerksamkeit und Beachtung fanden.
Der BBSB begrüßt die Novellierung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes, auch wenn die Vorschläge des BBSB, die Mitnahme von Blindenführhunden als Bürgerrecht ins Gesetz aufzunehmen und das Recht auf gleichberechtigten Zugang zu Bildungsangeboten im Gleichstellungs-gesetz zu verankern, nicht aufgegriffen wurden.
Nach Ansicht des BBSB wäre es sehr ungünstig gewesen, wenn das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz, das viele Bürgerrechte für Menschen mit Behinderung enthält und zu den besten Gleichstellungs-gesetzen in Deutschland gehört, am 31. Juli ausgelaufen wäre.
„Wichtiger als weitere Verbesserungen im Gesetz selbst ist jedoch, dass die vorhandenen Rechtsansprüche auf Barrierefreiheit in der Praxis tatsächlich genutzt und umgesetzt werden“, erklärt Landesgeschäftsführer des BBSB Christian Seuß, der auch Mitglied des Landesbehindertenrates ist. Um das Ziel der Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden, öffentlichen Verkehrsmitteln, in den Medien sowie an Straßen und Plätzen zügig zu erreichen, ist ein spezielles Investitionsprogramm erforderlich.
Der Sozialexperte der CSU, Joachim Unterländer, teilte mit, dass das novellierte Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz einige Verbesserungen enthält (zum Beispiel im Wohnungsbau) und dass das Gesetz nach einem Jahr erneut auf den Prüfstand gestellt werde.
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Leitung Bereich Kommunikation
Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e.V.
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