Ein Ratgeber für Eltern blinder, sehbehinderter und mehrfachbehinderter Kinder
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„Damit wird das seit 1. August 2003 geltende Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz endlich mit Leben erfüllt,“ stellte die Landesvorsitzende des BBSB, Judith Faltl, erfreut fest. Der BBSB hat seit drei Jahren gemeinsam mit zahlreichen Verbänden behinderter Menschen und der Behindertenbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung, Anita Knochner, die Verabschiedung der für die Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes notwendigen Rechtsverordnungen gefordert.
Für blinde und stark sehbehinderte Menschen bringt die Rechtsverordnung „Barrierefreie Bescheide“ zum Beispiel die Möglichkeit, den Lohnsteuerbescheid oder Bescheide über die Gewährung von Sozialleistungen in einer behindertengerechten Form zu erhalten; zum Beispiel in tastbarer Blindenschrift, in Maxidruck (Großdruck für Sehbehinderte), zum Anhören auf Kassette oder CD. Für entsprechend ausgestattete und versierte Computerbenutzer wird es die Möglichkeit geben, Bescheide und Informationen per E-Mail zu bekommen, wobei eine künstliche Sprachausgabe den Inhalt vorliest.
Der Landesgeschäftsführer des BBSB Christian Seuß betont, dass mit dieser Rechtsverordnung die Selbstbestimmung und Unabhängigkeit blinder und sehbehinderter Menschen gestärkt wird. „Wer lässt sich schon gerne von Außenstehenden seinen Steuerbescheid vorlesen?“ stellt Seuß fest. Fortschritte erwartet er sich auch für die Teilhabebedingungen der rund 150 taubblinden Menschen in Bayern, die jetzt im Verwaltungsverfahren das Recht haben, einen „Lorm-Dolmetscher“ mitzunehmen. Das Lormen ist die Fingersprache taubblinder Menschen, mit deren Hilfe sie an der zwischenmenschlichen Kommunikation teilhaben können.
Der BBSB bietet allen öffentlichen Stellen die Dienstleistung seines Beratungs-, Informations- und Textservice-Zentrums (BIT) an. Das BIT-Zentrum verfügt über die notwendige technische Ausstattung und das erforderliche Know-how, um Schriftstücke blinden- und sehbehindertengerecht in taktiler oder akustischer Form umzusetzen. Die Serviceleistungen des BIT-Zentrums, das auch aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, können von Ministerien, kommunalen Stellen und anderen Behörden des Freistaats Bayern zu günstigen Bedingungen beansprucht werden.
Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e.V.
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Arnulfstraße 22
80335 München
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Christian Seuß, Landesgeschäftsführer Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e.V.