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Das Besondere Kind

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Presse­mitteilung

München, 31. August 2006

 

Endlich barriere­freie Bescheide für blinde und seh­behin­derte Menschen und Lorm-Dolmet­scher für Taub­blinde

Der Bayerische Blinden- und Seh­behin­derten­bund e.V. (BBSB), die Selbst­hilfe­organi­sation der rund 17000 blinden und 61000 stark seh­behin­derten Menschen in Bayern begrüßt es sehr, dass das Baye­rische Kabinett das In-Kraft-Treten der Rechts­verordnungen „Barriere­freie Bescheide“ und „Kommuni­kations­hilfen“ zum 1. September 2006 beschlossen hat.

„Damit wird das seit 1. August 2003 geltende Baye­rische Behin­derten­gleich­stellungs­gesetz endlich mit Leben erfüllt,“ stellte die Landes­vorsitzende des BBSB, Judith Faltl, erfreut fest. Der BBSB hat seit drei Jahren gemeinsam mit zahl­reichen Verbänden behin­derter Menschen und der Behin­derten­beauf­tragten der Baye­rischen Staats­regierung, Anita Knochner, die Verab­schiedung der für die Um­setzung des Gleich­stellungs­gesetzes not­wendigen Rechts­verord­nungen gefor­dert.

Für blinde und stark seh­behin­derte Menschen bringt die Rechts­ver­ordnung „Barriere­freie Bescheide“ zum Beispiel die Möglich­keit, den Lohn­steuer­bescheid oder Bescheide über die Gewährung von Sozial­leistungen in einer behin­derten­gerechten Form zu erhalten; zum Beispiel in tastbarer Blinden­schrift, in Maxi­druck (Groß­druck für Seh­behin­derte), zum Anhören auf Kassette oder CD. Für ent­sprechend aus­gestattete und versierte Compute­rbenutzer wird es die Möglich­keit geben, Bescheide und Infor­mationen per E-Mail zu bekommen, wobei eine künstliche Sprach­ausgabe den Inhalt vorliest.

Der Landes­geschäfts­führer des BBSB Christian Seuß betont, dass mit dieser Rechts­verordnung die Selbst­bestimmung und Unab­hängig­keit blinder und seh­behin­derter Menschen gestärkt wird. „Wer lässt sich schon gerne von Außen­stehenden seinen Steuer­bescheid vorlesen?“ stellt Seuß fest. Fort­schritte erwartet er sich auch für die Teil­habe­bedin­gungen der rund 150 taub­blinden Menschen in Bayern, die jetzt im Verwaltungs­verfahren das Recht haben, einen „Lorm-Dolmetscher“ mitzu­nehmen. Das Lormen ist die Finger­sprache taub­blinder Men­schen, mit deren Hilfe sie an der zwischen­menschlichen Kommuni­kation teil­haben können.

Der BBSB bietet allen öffent­lichen Stellen die Dienst­leistung seines Beratungs-, Informations- und Text­service-Zentrums (BIT) an. Das BIT-Zentrum verfügt über die not­wendige technische Aus­stattung und das erfor­derliche Know-how, um Schrift­stücke blinden- und seh­behin­derten­gerecht in taktiler oder akustischer Form umzu­setzen. Die Service­leistungen des BIT-Zentrums, das auch aus öffent­lichen Mitteln finanziert wird, können von Minis­terien, kommunalen Stellen und anderen Behörden des Frei­staats Bayern zu günstigen Bedin­gungen bean­sprucht werden.

 

Kontakt­adresse BIT-Zentrum:

Baye­rischer Blinden- und Seh­behinderten­bund e.V.
BIT-Zentrum
Arnulfstraße 22
80335 München
Telefon (0 89) 5 59 88 - 1 36
Fax (0 89) 5 59 88 - 3 34
E-Mail  bit@bbsb.org

Christian Seuß, Landes­geschäfts­führer Baye­rischer Blinden- und Seh­behinderten­bund e.V.