Ein Ratgeber für Eltern blinder, sehbehinderter und mehrfachbehinderter Kinder
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Der Leser findet in dem 390 Seiten starken Buch Grundlagen und Hilfen zur Umsetzung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Eine beiliegende CD ergänzt die im Buch enthaltene Fülle von Gestaltungs- und Programmierbeispielen.
Die Autoren sind allesamt anerkannte Experten
für Barrierefreiheit in Information und Kommunikation.
Unter der Leitung von
Jan
Eric Hellbusch haben sie ein Standardwerk
geschaffen, das auch IT-Verantwortliche
und Internetredakteure brennend interessieren
dürfte. Die Urheber erhalten lediglich eine
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Berlin/Marburg, im August 2005
In Deutschland leben zirka 6,8 Millionen Menschen mit Behinderungen, unter ihnen mindestens 650000, die blind oder hochgradig sehbehindert sind.
Wir werben bei den blinden und sehbehinderten Bürgerinnen und Bürgern Deutschlands dafür, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen, die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages mitzubestimmen und damit auch ihren behinderungsbedingten Belangen Geltung zu verschaffen.
In allen Bundesländern verteilen die dortigen Blinden- und Sehbehindertenvereine dafür gemäß Bundeswahlgesetz Stimmzettelschablonen mit Parteien- und Kandidatenlisten im Audioformat und in Blindenschrift.
Um den blinden und sehbehinderten Wählerinnen und Wählern eine Entscheidungshilfe zu geben, stellen wir den zur Wahl stehenden Parteien und deren Kandidatinnen und Kandidaten Fragen zu fünf Themenkreisen.
Darüber, ob und wie diese Fragen beantwortet werden, berichten wir aktuell und barrierefrei im
Internet unter
http://www.dbsv.org/Bundestagswahl/,
in unseren Publikationen und in Mitteilungen an die Medien.
Ihre Antworten auf unsere Fragen erbitten wir am besten digital an unsere Adressen:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV)
Rungestraße 19
10179 Berlin
E-Mail:
info@dbsv.org
und
Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS)
Frauenbergstraße 8
35039 Marburg
E-Mail:
info@dvbs-online.de
Der Bundestag hat am 17. Juni 2005 mehrheitlich einem Antidiskriminierungsgesetz (ADG) zugestimmt, das unter anderem eine für uns wichtige Forderung enthält: Behinderte und Behindertengruppen pauschal betreffende Ausschlüsse von privaten Versicherungen und von ihnen erhobene Risikozuschläge sollen, wenn ihre sachliche Berechtigung nicht nachvollziehbar ist, überprüft und notfalls untersagt werden können.
Wir fragen Sie:
Unterstützen Sie unsere Forderung und werden Sie sich, wenn das ADG geändert oder durch ein anderes Gesetz
ersetzt werden sollte, für eine dementsprechende gesetzliche Regelung einsetzen?
Infolge des Reformprojekts Hartz IV sind im Bereich Rehabilitation und Vermittlung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben massive Probleme aufgetreten, die bereits zu einer spürbaren Erhöhung der Arbeitslosenzahlen bei diesem Personenkreis geführt haben. Insbesondere sind folgende Defizite deutlich geworden, die uns große Sorge bereiten:
Wir fragen Sie:
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass blinde und sehbehinderte Menschen eine gründliche
und zukunftsweisende berufliche Ausbildung oder Umschulung erhalten, und dass die bewährten Ausbildungs-
und Umschulungseinrichtungen, Fachdienste und Arbeitsvermittlungsstrukturen erhalten bleiben? Werden Sie gegen
gegenläufige Tendenzen Schritte unternehmen?
Durch den immer noch ungebremsten Abbau der Landesblindengelder werden immer mehr blinde Menschen gezwungen, als Ersatz die Blindenhilfe nach SGB XII zu beantragen. Doch nur wenige der Betroffenen erhalten diese Leistung. Denn die damit verbundene Vermögensgrenze ist mit 2600 Euro extrem niedrig. Zusätzlich belastend — sowohl bei der Blindenhilfe als auch bei anderen Sozialhilfeleistungen — wirkt sich aus, dass die Leistung gekürzt oder verweigert wird, wenn die Betroffenen in einer Wohnung leben, die als zu groß angesehen wird. So werden auch öffentlich geförderte Wohnungen, die für blinde Menschen gebaut wurden und den nach DIN 18025 Teil 2 anerkannten zusätzlichen Wohnraumbedarf blinder Menschen berücksichtigen, als „unangemessen groß“ eingestuft. Immer wieder werden auf diese Weise ältere blinde Menschen nach dem Tod ihres Ehepartners aufgefordert, sich eine kleinere Wohnung zu suchen und das für blinde Menschen so wichtige vertraute räumliche und soziale Umfeld zu verlassen.
Wir fragen Sie:
Werden Sie sich für diesbezügliche Korrekturen im Sozialhilferecht einsetzen?
Wegen der zu engen Grenzen in der Sozialhilfe gibt es schon seit langem die berechtigte Forderung nach einem bundeseinheitlichen Leistungsgesetz, das allen behinderten Menschen diejenigen Leistungen gewährt, die sie brauchen. Voraussetzung für die Schaffung eines solchen Gesetzes wäre, diesen Schritt als eine notwendige gesamtgesellschaftliche Aufgabe anzuerkennen. Außerdem müsste sich auch der Bund an den Kosten beteiligen.
Wir fragen Sie:
Wie stehen Sie zu diesen Forderungen? Welche konkreten Schritte werden Sie nach der Wahl unternehmen,
um behinderungsbedingte finanzielle Nachteile auszugleichen und um im Sinne gesamtstattlicher Verantwortung
blinden Menschen zu helfen, die nach drastischen Maßnahmen in einigen Bundesländern bereits überhaupt
kein Blindengeld mehr erhalten?
Die nach einer Erblindung notwendige Schulung in lebenspraktischen Fähigkeiten (LPF) ist gemäß § 26 Abs. 3 Nr. 6 SGB IX Teil der medizinischen Rehabilitation und müsste damit, wenn sie im Einzelfall ärztlich verordnet ist, eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sein. Bis heute jedoch lehnen es die Krankenkassen ab, eine Pflicht zur Leistung anzuerkennen, weil nicht das SGB IX, sondern nur das SGB V die Leistungspflichten der GKV begründen könne. Immerhin ist die große Mehrzahl der GKV-Spitzenverbände inzwischen zu einer pragmatischen Lösung und zu diesbezüglichen Verhandlungen mit unserem Verband bereit.
Wir fragen Sie:
Würden Sie, wenn keine Lösung auf dem Verhandlungswege erreicht wird, sich dafür einsetzen,
dass der Gesetzgeber eine eindeutige, das SGB IX
umsetzende gesetzliche Regelung im SGB V vornimmt?
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gez. Jürgen Lubnau Präsident des DBSV |
gez. Uwe Boysen Vorsitzender des DVBS |