Titelblatt des Elternflyers "Das Besondere Kind": eine Puppe mit Augenbinde

Neue Broschüre des BBSB

Das Besondere Kind

Ein Rat­geber für Eltern blinder, seh­behinderter und mehrfach­behinderter Kinder
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Lange muss­ten Gestal­ter und Pro­gram­mierer warten, nun ist es so­weit:
Das Praxis­hand­buch für Web-Gestal­tung und grafi­sche Pro­gramm­ober­flächen „Barriere­freies Web­design“ steht end­lich in den Ver­kaufs­regalen.

Buchtitel "Barrierefreies Webdesign"

Der Leser findet in dem 390 Seiten starken Buch Grund­lagen und Hilfen zur Um­setzung der Barriere­freie-Infor­mations­technik-Ver­ord­nung (BITV). Eine bei­liegende CD ergänzt die im Buch ent­haltene Fülle von Gestal­tungs- und Pro­gram­mier­bei­spielen.

Die Autoren sind alle­samt an­erkannte Ex­per­ten für Barriere­frei­heit in Infor­mation und Kom­muni­kation. Unter der Leitung von  Jan Eric Hell­busch haben sie ein Standard­werk geschaf­fen, das auch IT-Ver­antwort­liche und Inter­net­redak­teure brennend inter­essieren dürfte. Die Ur­heber erhal­ten ledig­lich eine Umsatz­betei­ligung, wenn Käufer das  Buch über diesen Link bei amazon.de bestellen.

 

Presse­mitteilung

Berlin/Marburg, im August 2005

 

Fünf Fragen
des Deutschen Blinden- und Seh­behin­derten­verbandes (DBSV) und des Deutschen Vereins der Blinden und Seh­behin­derten in Studium und Beruf (DVBS) an die Parteien sowie deren Kandi­datinnen und Kandi­daten für die Wahl zum Deutschen Bundes­tag 2005

In Deutsch­land leben zirka 6,8 Millionen Menschen mit Behin­derungen, unter ihnen mindestens 650000, die blind oder hoch­gradig seh­behindert sind.

Wir werben bei den blinden und seh­behin­derten Bürge­rinnen und Bürgern Deutsch­lands dafür, von ihrem Wahl­recht Gebrauch zu machen, die Zusammen­setzung des Deutschen Bundes­tages mit­zube­stimmen und damit auch ihren behin­derungs­bedingten Belangen Geltung zu ver­schaffen.

In allen Bundes­ländern verteilen die dortigen Blinden- und Seh­behin­derten­vereine dafür gemäß Bundes­wahl­gesetz Stimm­zettel­schablonen mit Parteien- und Kandidaten­listen im Audio­format und in Blinden­schrift.

Um den blinden und seh­behin­derten Wähle­rinnen und Wählern eine Ent­scheidungs­hilfe zu geben, stellen wir den zur Wahl stehenden Parteien und deren Kandi­datinnen und Kandi­daten Fragen zu fünf Themen­kreisen.

Darüber, ob und wie diese Fragen beant­wortet werden, berichten wir aktuell und barriere­frei im Internet unter  http://www.dbsv.org/Bundestagswahl/, in unseren Publika­tionen und in Mit­teilungen an die Medien.

 

Ihre Ant­worten auf unsere Fragen erbitten wir am besten digital an unsere Adressen:

Deutscher Blinden- und Seh­behinder­tenverband (DBSV)
Rungestraße 19
10179 Berlin
E-Mail:  info@dbsv.org

und

Deutscher Verein der Blinden und Seh­behin­derten in Studium und Beruf (DVBS)
Frauenbergstraße 8
35039 Marburg
E-Mail:  info@dvbs-online.de


 

Das sind unsere Fragen

Frage 1 — Anti­diskriminierungs­gesetz

Der Bundes­tag hat am 17. Juni 2005 mehr­heit­lich einem Anti­diskriminierungs­gesetz (ADG) zuge­stimmt, das unter anderem eine für uns wichtige Forderung ent­hält: Behinderte und Behin­derten­gruppen pauschal betref­fende Aus­schlüsse von privaten Ver­siche­rungen und von ihnen erhobene Risiko­zuschläge sollen, wenn ihre sachliche Berech­tigung nicht nach­vollzieh­bar ist, über­prüft und not­falls unter­sagt werden können.

Wir fragen Sie:
Unter­stützen Sie unsere Forderung und werden Sie sich, wenn das ADG geändert oder durch ein anderes Gesetz ersetzt werden sollte, für eine dem­ent­sprechende gesetz­liche Rege­lung ein­setzen?

 

Frage 2 — Beruf­liche Ein­gliede­rung blinder und seh­behin­derter Menschen

Infolge des Reform­projekts Hartz IV sind im Bereich Reha­bili­tation und Ver­mittlung schwer­behin­derter Menschen in das Arbeits­leben massive Probleme auf­getre­ten, die bereits zu einer spür­baren Erhö­hung der Arbeits­losen­zahlen bei diesem Personen­kreis geführt haben. Ins­beson­dere sind folgende Defi­zite deut­lich gewor­den, die uns große Sorge bereiten:

Wir fragen Sie:
Werden Sie sich dafür ein­setzen, dass blinde und seh­behin­derte Menschen eine gründ­liche und zukunfts­weisende berufliche Ausbildung oder Um­schulung erhalten, und dass die bewährten Aus­bildungs- und Um­schulungs­ein­richtungen, Fach­dienste und Arbeits­vermittlungs­strukturen erhalten bleiben? Werden Sie gegen gegen­läufige Tendenzen Schritte unter­nehmen?

 

Frage 3 — zu enge Grenzen für Sozial­hilfe­leistungen

Durch den immer noch unge­bremsten Abbau der Landes­blinden­gelder werden immer mehr blinde Menschen gezwungen, als Ersatz die Blinden­hilfe nach SGB XII zu be­antragen. Doch nur wenige der Betroffenen erhalten diese Leistung. Denn die damit verbundene Vermögens­grenze ist mit 2600 Euro extrem niedrig. Zusätz­lich belastend — sowohl bei der Blinden­hilfe als auch bei anderen Sozial­hilfe­leistungen — wirkt sich aus, dass die Leistung gekürzt oder ver­weigert wird, wenn die Betrof­fenen in einer Woh­nung leben, die als zu groß an­gesehen wird. So werden auch öffent­lich geförderte Woh­nungen, die für blinde Menschen gebaut wurden und den nach DIN 18025 Teil 2 aner­kannten zusätz­lichen Wohn­raum­bedarf blinder Menschen berück­sichtigen, als „unan­gemessen groß“ ein­gestuft. Immer wieder werden auf diese Weise ältere blinde Menschen nach dem Tod ihres Ehe­partners auf­gefordert, sich eine kleinere Wohnung zu suchen und das für blinde Menschen so wichtige vertraute räum­liche und soziale Umfeld zu ver­lassen.

Wir fragen Sie:
Werden Sie sich für dies­bezügliche Korrek­turen im Sozial­hilfe­recht ein­setzen?

 

Frage 4 — Bundes­leistungs­gesetz

Wegen der zu engen Grenzen in der Sozial­hilfe gibt es schon seit langem die berech­tigte Forderung nach einem bundes­einheit­lichen Leistungs­gesetz, das allen behinderten Menschen die­jenigen Leis­tungen gewährt, die sie brauchen. Voraus­setzung für die Schaffung eines solchen Gesetzes wäre, diesen Schritt als eine not­wendige gesamt­gesellschaft­liche Aufgabe anzu­erkennen. Außer­dem müsste sich auch der Bund an den Kosten beteiligen.

Wir fragen Sie:
Wie stehen Sie zu diesen For­derungen? Welche konkreten Schritte werden Sie nach der Wahl unter­nehmen, um behinderungs­bedingte finan­zielle Nach­teile aus­zu­gleichen und um im Sinne gesamt­stattlicher Verant­wortung blinden Menschen zu helfen, die nach drastischen Maß­nahmen in einigen Bundes­ländern bereits über­haupt kein Blinden­geld mehr erhalten?

 

Frage 5 — Schulung Erblin­deter in lebens­praktischen Fähig­keiten zur Bewäl­tigung des All­tags

Die nach einer Erblin­dung not­wendige Schulung in lebens­prakti­schen Fähig­keiten (LPF) ist gemäß § 26 Abs. 3 Nr. 6 SGB IX Teil der medi­zini­schen Reha­bili­tation und müsste damit, wenn sie im Einzel­fall ärzt­lich ver­ordnet ist, eine Leistung der gesetz­lichen Kranken­versicherung (GKV) sein. Bis heute jedoch lehnen es die Kranken­kassen ab, eine Pflicht zur Leistung an­zu­erkennen, weil nicht das SGB IX, sondern nur das SGB V die Leistungs­pflichten der GKV begründen könne. Immerhin ist die große Mehr­zahl der GKV-Spitzen­verbände in­zwischen zu einer prag­matischen Lösung und zu dies­bezüg­lichen Verhand­lungen mit unserem Verband bereit.

Wir fragen Sie:
Würden Sie, wenn keine Lösung auf dem Verhand­lungs­wege erreicht wird, sich dafür ein­setzen, dass der Gesetz­geber eine ein­deutige, das SGB IX um­setzende gesetz­liche Regelung im SGB V vornimmt?

 

gez. Jürgen Lubnau
Präsident des DBSV
    gez. Uwe Boysen
    Vorsitzender des DVBS