Ein Ratgeber für Eltern blinder, sehbehinderter und mehrfachbehinderter Kinder
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Der Verwaltungsrat des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e. V. (DBSV) hat in seiner Sitzung am 29. Oktober 2004 folgende
beschlossen:
Der DBSV beobachtet mit großer Sorge, dass das Blindengeld, der unverzichtbare Nachteilsausgleich für blinde Menschen, in den letzten Jahren in vielen Bundesländern zum Teil erheblich gekürzt worden ist und dass sich dadurch die Teilhabebedingungen der blinden Bürgerinnen und Bürger unseres Landes entsprechend verschlechtert haben. Die aktuelle in Niedersachsen geplante Abschaffung des Landesblindengeldgesetzes lehnen wir entschieden ab, weil die dadurch eintretende Begrenzung der Leistung auf sozialhilfebedürftige Personen rund 90 Prozent der Betroffenen von der Leistung ausschließen würde.
Der DBSV appelliert deshalb an die Mitglieder der Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder:
Sprechen Sie sich für den Erhalt des bundesweiten Systems der Landesblindengeldgesetze aus!
Treten Sie dafür ein, dass das Landesblindengeldgesetz in Niedersachsen erhalten bleibt!
Initiieren Sie Gespräche mit dem DBSV auf gleicher Augenhöhe zur dauerhaften und bundesweiten Sicherung eines Nachteilsausgleichs für diejenigen Menschen in unserem Land, die ohne Augenlicht leben müssen!
Saulgrub, 29. Oktober 2004