Ein Ratgeber für Eltern blinder, sehbehinderter und mehrfachbehinderter Kinder
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München, 8. Dezember 2004
„Der 30. 11. ist ein schwarzer Tag für unsere blinden Freunde in Niedersachsen!“, so äußerte Judith Faltl, Landesvorsitzende des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes — BBSB, ihre Betroffenheit über die Entscheidung der CDU-Landtagsfraktion in Niedersachsen.
Diese hat am 30. November 2004 auf ihrer Klausurtagung in Braunschweig beschlossen, das Blindengeld für blinde Menschen über 27 Jahre abzuschaffen. Mit der endgültigen Verabschiedung dieses Beschlusses durch die Landtagsfraktionen von CDU und FDP wird am 14. Dezember gerechnet. Damit würde für über 90 % der 12000 niedersächsischen Blinden das Blindengeld ab dem 1. Januar 2005 wegfallen. Niedersachsen wäre damit das einzige Bundesland, in dem blinde Menschen keinen Ausgleich für Ihre behinderungsbedingten Mehrkosten erhalten.
Blinde Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres sollen ferner ab 1. Januar dann nur noch 300 Euro monatlich erhalten (bisher 409 Euro, was einer Kürzung von über 26 % entspricht!).
Blinde Menschen in Niedersachsen, die im Sinne der Sozialhilfe bedürftig sind, sollen Anträge an einen speziellen Fonds richten können und werden damit zu „Bittstellern“ gemacht. Eine selbstbestimmte Teilhabe blinder Menschen am Leben der Gesellschaft ist damit nicht mehr möglich.
Bereits bei Bekanntwerden der Pläne der niedersächsischen Sozialministerin vor einigen Monaten hatte sich der BBSB schriftlich an bayerische Politiker, allen voran Sozialministerin Christa Stewens, gewandt, und sie gebeten, sich für den Erhalt des Blindengeldes in Niedersachsen einzusetzen und auf eine ausgewogene Lösung zu drängen.
„Die Abschaffung des Blindengeldes für über 90 % der Bezieher halten wir für völlig unsozial. Eine Altersgrenze beim Bezug von Blindengeld lehnen wir ab“, erklärt Christian Seuß, Landesgeschäftsführer des BBSB.
Das Blindengeld ist die elementare Leistung zum Ausgleich des behinderungsbedingten Mehraufwandes. Blinde Menschen finanzieren damit zum größten Teil persönliche Assistenz zur Begleitung bei unbekannten Wegen, zum Bearbeiten der Post und allen Verrichtungen des täglichen Lebens wie Einkaufen, Reinigen der Wohnung und der Kleidung, die optische Kontrolle erfordern. Sie finanzieren darüber hinaus damit Hilfsmittel, Bücher und speziell adaptierte Gebrauchsgegenstände, die wesentlich teurer sind.
Elke Runte
Leitung Abteilung Öffentlichkeitsarbeit und Fundraising
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