Titelblatt des Elternflyers "Das Besondere Kind": eine Puppe mit Augenbinde

Neue Broschüre des BBSB

Das Besondere Kind

Ein Rat­geber für Eltern blinder, seh­behinderter und mehrfach­behinderter Kinder
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Pressemitteilung

München, 8. Dezember 2004

 

Blinde Menschen in Nieder­sachsen im Abseits!
BBSB entsetzt!

„Der 30. 11. ist ein schwarzer Tag für unsere blinden Freunde in Nieder­sachsen!“, so äußerte Judith Faltl, Landes­vorsitzende des Bayerischen Blinden- und Seh­behinderten­bundes — BBSB, ihre Betroffen­heit über die Ent­scheidung der CDU-Land­tags­fraktion in Nieder­sachsen.

Diese hat am 30. November 2004 auf ihrer Klausur­tagung in Braun­schweig be­schlossen, das Blinden­geld für blinde Menschen über 27 Jahre abzu­schaffen. Mit der end­gültigen Ver­abschie­dung dieses Beschlus­ses durch die Land­tags­fraktionen von CDU und FDP wird am 14. Dezember gerechnet. Damit würde für über 90 % der 12000 nieder­sächsischen Blinden das Blinden­geld ab dem 1. Januar 2005 wegfallen. Nieder­sachsen wäre damit das einzige Bundes­land, in dem blinde Menschen keinen Aus­gleich für Ihre behinderungs­bedingten Mehr­kosten erhalten.

Blinde Menschen bis zur Voll­endung des 27. Lebensjahres sollen ferner ab 1. Januar dann nur noch 300 Euro monatlich erhalten (bisher 409 Euro, was einer Kürzung von über 26 % ent­spricht!).

Blinde Menschen in Nieder­sachsen, die im Sinne der Sozial­hilfe bedürftig sind, sollen An­träge an einen speziellen Fonds richten können und werden damit zu „Bitt­stellern“ gemacht. Eine selbst­bestimmte Teil­habe blinder Menschen am Leben der Gesell­schaft ist damit nicht mehr möglich.

Bereits bei Bekannt­werden der Pläne der nieder­sächsischen Sozial­ministerin vor einigen Monaten hatte sich der BBSB schrift­lich an baye­rische Politiker, allen voran Sozial­ministerin Christa Stewens, gewandt, und sie gebeten, sich für den Erhalt des Blinden­geldes in Nieder­sachsen einzu­setzen und auf eine aus­gewogene Lösung zu drängen.

„Die Abschaffung des Blindengeldes für über 90 % der Bezieher halten wir für völlig unsozial. Eine Alters­grenze beim Bezug von Blinden­geld lehnen wir ab“, erklärt Christian Seuß, Landes­geschäfts­führer des BBSB.

 

Das Blinden­geld ist die elemen­tare Leistung zum Aus­gleich des behinderungs­bedingten Mehr­auf­wandes. Blinde Menschen finan­zieren damit zum größten Teil persön­liche Assistenz zur Begleitung bei unbe­kannten Wegen, zum Bearbeiten der Post und allen Ver­richtungen des täglichen Lebens wie Ein­kaufen, Reinigen der Woh­nung und der Kleidung, die optische Kontrolle erfordern. Sie finanzieren darüber hinaus damit Hilfs­mittel, Bücher und speziell adap­tierte Gebrauchs­gegen­stände, die wesent­lich teurer sind.

 

Elke Runte
Leitung Ab­teilung Öffent­lich­keits­arbeit und Fund­raising
Telefon (0 89) 5 59 88 - 1 72
Fax (0 89) 5 59 88 - 1 79
 elke.runte@bbsb.org