Bayerischer Blindenbund e. V. Selbsthilfeorganisation der Blinden und Sehbehinderten in Bayern Die Landestagung 18. 11. 1999 Konzeption 2000 Grundsatzerkl„rung zur Situation blinder und sehbehinderter Menschen und zu den Zielen und Aufgaben der Selbsthilfeorganisation der Blinden und Sehbehinderten in Bayern Impressum: Herausgeber: Bayerischer Blindenbund e. V. - Selbsthilfeorganisation der Blinden und Sehbehinderten in Bayern Arnulfstr. 22, 80335 Mnchen Tel: 089/55988-0 Fax: 089/55988-266 Internet: http://www.bayer-blindenbund.de Email: lg@bayer-blindenbund.de 1999 Grafik: Druck: Inhaltsverzeichnis Vorwort 1. Chancen fr blinde und sehbehinderte Menschen in unserer Gesellschaft Blinde und Sehbehinderte in Bayern Sehverlust behindert Gleichstellung als Verfassungsauftrag Menschen mit mehreren Behinderungen Die besondere Situation der Frauen 1.1 Vermeidung von Blindheit und Sehbehinderung 1.2 Schaffung von Gleichstellungsgesetzen 1.3 Erziehung und Bildung Das Wohl des Kindes Behinderte Familien Allgemeine Schule - F”rderschule Berufsausbildung Betriebliche Ausbildung Studium 1.4 Rehabilitation 1.4.1 Elementarrehabilitation 1.4.2 Berufliche Rehabilitation 1.5 Chancen auf dem Arbeitsmarkt Arbeit fr alle Neue Berufsfelder finden Besch„ftigungspflicht Staatliche Sonderprogramme Arbeitsvermittlung und psychosoziale Betreuung ausbauen Unbrokratische Ausstattung mit technischen Arbeitshilfen Berufliche Fortbildung Arbeitsplatzassistenz Physiotherapeutische Berufe Broberufe im Wandel 1.6 Umwelt und Verkehr Weiáer Stock und andere Verkehrsschutzzeichen Bordsteinkanten Geh-/Radwege Baustellensicherung Bodenindikatoren Hinweise kontrastreich und groá Akustische Ampeln, mehr Sicherheit fr alle Auf den Fhrhund muss Verlass sein Ausbau des ”ffentlichen Personenverkehrs Lautsprecheransagen Orientierung in ”ffentlich zug„nglichen Geb„uden Akustische und taktile Orientierungshilfen Beleuchtung 1.7 Abbau der Informationsbehinderung Unmittelbarer Zugang zu Informationen Filme mit Audiodeskription - H”rfilme Zugang zu Kunstwerken Literatur lizenzfrei Entwicklung und Optimierung von Hilfsmitteln Gebrauchsgegenst„nde fr jedermann Bargeldloser Zahlungsverkehr 1.8 Regelungen und Leistungen zur Erleichterung der Teilnahme am Leben der Gesellschaft Blindengeld Mehraufwand hochgradig Sehbehinderter Versorgung mit Hilfsmitteln durch die gesetzliche Krankenversicherung Eingliederungshilfe nach dem SGB IX 2. Organisation 2000 - vereinsinterne Ziele und Aufgaben 2.1 Selbstverst„ndnis 2.2 Zweck des Zusammenschlusses 2.3 Einheitliches Erscheinungsbild - Corporate Identity 2.4 Vielfalt in Einheit 2.5 Ehrenamtlich - hauptberuflich 2.6 Weiterentwicklung der Bezirksgruppen ™rtliche Aufgaben nehmen zu ™rtliche Vertretung - Bezirksgruppenausschuss Qualifizierung und Einsatz von Kreisbeauftragten Gesch„ftsstellenleiter Ausbau der ambulanten sozialen Rehabilitationsdienste 2.7 šbergreifende Dienste Landesgesch„ftsstelle - Zentrum der Selbsthilfe fr Blinde und Sehbehinderte in Bayern Die Sozialabteilungen Sdbayern und Nordbayern Text- und Informationsverarbeitung ™ffentlichkeitsarbeit 2.8 Fachgruppen 2.9 Referate 2.10 Eigene Einrichtungen Haus der Blinden Kur- und Begegnungszentrum Saulgrub Alten- und Pflegeheim Zeitlofs Wohnungen 2.11 Arbeitsf”rderungswerk fr Blinde gGmbH 2.12 Bayerische Blindenh”rbcherei e.V. 2.13 Berufsf”rderungswerk Veitsh”chheim gGmbH 2.14 Blinde Musiker Mnchen gGmbH 2.15 Einrichtungen fr Mehrfachbehinderte NWW - Nrnberger Wohn- und Werkst„tten fr Blinde und Sehbehinderte gGmbH Sdbayerische Wohn- und Werkst„tten fr Blinde und Sehbehinderte gGmbH 2.16 Sterbegeldversicherungsverein der Mitglieder und Mitarbeiter des Bayerischen Blindenbundes und der ihm verbundenen Einrichtungen 2.17 Finanzierung 3. Methoden und Instrumente unserer Arbeit 3.1 Der eingetragene Verein als demokratische Basis 3.2 Der eingetragene Verein als Tr„ger von Einrichtungen 3.3 Beziehungen zur ™ffentlichkeit 3.4 Der Idealverein als politisch t„tige Organisation Schlusswort Vorwort Wir, die zur Landestagung unserer Selbsthilfeorganisation in Mnchen versammelten, gew„hlten Vertreter und Vertreterinnen der Blinden und Sehbehinderten in Bayern, wenden uns - an alle Brgerinnen und Brger, - an die politischen Parteien, - an die gesellschaftlichen Gruppen, Verb„nde und Institutionen, - sowie an die kommunalen und staatlichen K”rperschaften mit der Forderung, - Benachteiligungen zu vermeiden, - gleichwertige Lebensbedingungen fr alle Menschen zu schaffen, - das Sozialstaatsgebot weiterzuentwickeln, - die Kr„fte des Einzelnen zur Selbsthilfe zu wecken und zu f”rdern, - Blinden und Sehbehinderten die Teilnahme am Leben der Gemeinschaft zu erm”glichen und zu sichern. Bei alledem kann von einem Stand ausgegangen werden, der nicht zuletzt auch durch die erfolgreiche und kontinuierliche Arbeit des Bayerischen Blindenbundes in den 80 Jahren seines Bestehens erreicht werden konnte. Noch bestehende Defizite abzubauen und L”sungen fr Probleme zu finden, die als Folge gesellschaftlicher, technischer und wirtschaftlicher Ver„nderungen entstehen, ist eine Herausforderung fr uns alle. 1. Chancen fr blinde und sehbehinderte Menschen in unserer Gesellschaft Blinde und Sehbehinderte in Bayern Im Freistaat Bayern leben (Stichtag ist der 31. Dezember 1998) 17542 blinde und ca. 55000 wesentlich sehbehinderte Menschen. N„her betrachtet sind - 1635 (9,32 %) seit Geburt blind oder im 1. Lebensjahr erblindet, - 1047 (5,96 %) unter 18 Jahre alt, - 1708 (9,73 %) 18 bis 39 Jahre alt, - 3470 (18,37 %) 40 bis 64 Jahre alt, - 4590 (26,16 %) 65 bis 79 Jahre alt, - 6727 (38,34 %) 80 Jahre alt und „lter, - 6643 (37,86 %) m„nnlich, - 10899 (62,13 %) weiblich, - 3012 (17,17 %) Heimbewohner, - 5559 (31,68 %) Bezieher von Sach- oder Geldleistungen fr h„usliche Pflege aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Fr hochgradig Sehbehinderte mit einem Visus von 0,02 bis 0,05 und fr wesentlich Sehbehinderte mit einem Visus von 0,05 bis 0,30 k”nnen exakte Zahlen nicht genannt werden. Sehverlust tritt berwiegend allm„hlich als Folge fortschreitender Augenkrankheiten, seltener pl”tzlich, etwa nach Unf„llen, auf. Sehverlust behindert V”lliger oder teilweiser Verlust des Sehverm”gens wirkt sich in erster Linie als Behinderung bei der - Informationsaufnahme, - bei der Mobilit„t und - bei der Kommunikation aus. Das wird deutlich, wenn man bedenkt, daá ca. 80 % aller Wahrnehmungen mit den Augen aufgenommen werden. Vom Ausfall des Sehsinns ist nicht nur der Gebrauch der Kulturtechniken Lesen und Schreiben betroffen, sondern auch die menschliche Kommunikation, etwa der Blickkontakt, die Mimik und die Gestik, aber auch die Verrichtungen des t„glichen Lebens, bei denen die Steuerung und Kontrolle der Bewegungen mit den Augen erfolgt. Autofahren, zeitunglesen und fernsehen sind nicht mehr m”glich. Es ist daher zutreffend, von Informations- und von Mobilit„tsbehinderung zu sprechen. Nach einem intensiven Training k”nnen der Tastsinn und das Geh”r visuelle Wahrnehmungsverluste bedingt kompensieren. Bei Sehbehinderten fhrt ein Low-Vision-Training zur bestm”glichen Nutzung des vorhandenen Sehverm”gens. Zun„chst bleibt jedoch die seelische Belastung des Betroffenen und der ihm verbundenen Menschen. Die Sorge, nicht mehr gebraucht zu werden, der Verlust gesellschaftlichen Ansehens und die Gefahr der Vereinsamung werden als Ausgrenzung erlebt. Gleichstellung als Verfassungsauftrag Ziel ist, die Lebensbedingungen fr blinde und sehbehinderte Menschen so zu gestalten, dass ihnen die Fhrung eines m”glichst selbstbestimmten und selbstst„ndigen Lebens m”glich wird, die Grundrechte, etwa auf die freie Entfaltung der Pers”nlichkeit und auf Information aus allgemein zug„nglichen Quellen, in Anspruch zu nehmen und ohne Benachteiligung im Sinne des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 3, Satz 2) und der Bayerischen Verfassung (Art. 118a) zu leben. Menschen mit mehreren Behinderungen Liegen weitere Behinderungen, wie - Taubheit oder Schwerh”rigkeit, - Gehbehinderung, - Anfallsleiden oder - geistige Behinderung vor, mssen weitere Einschr„nkungen der Teilnahme am Leben der Gemeinschaft bercksichtigt und soweit wie m”glich ausgeglichen werden. Die besondere Situation der Frauen Frauen sind von einer Erblindung oder Sehbehinderung anders betroffen als M„nner. Das rechtfertigt die Forderung, bei allen Entscheidungen ber die Verbesserung der Eingliederung in besonderer Weise die Situation der Frauen zu beachten. 1.1 Vermeidung von Blindheit und Sehbehinderung Dank der Erfolge der Augenheilkunde, der weitgehenden Beachtung von Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz und im Verkehr (Anschnallpflicht) bleiben viele Menschen von einer Erblindung oder einer wesentlichen Sehsch„digung verschont. Es bedarf jedoch auf vielen Gebieten noch groáer Anstrengungen, um Blindheit in unserem Lande und weltweit soweit wie m”glich zu verhindern. Wir fordern - eine verst„rkte Aufkl„rung der Bev”lkerung ber die Gef„hrdungen des Sehverm”gens, - die Verbesserung pr„ventiver medizinischer Maánahmen, - die F”rderung medizinischer Forschungsprojekte. 1.2 Schaffung von Gleichstellungsgesetzen "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." (Grundgesetz Art. 3 Abs. 3 Satz 2) "Menschen mit Behinderungen drfen nicht benachteiligt werden. Der Staat setzt sich fr gleichwertige Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung ein." (Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 118a) Wir fordern die gesetzgebenden K”rperschaften auf - Gleichstellungsgesetze zu erlassen und - bestehende Gesetze dem Grundgesetz und der Bayerischen Verfassung gem„á zu „ndern. Unsere wichtigsten Forderungen sind: - Recht auf Rehabilitation ohne Rcksicht auf die Ursache der Behinderung, des Lebensalters, des Einkommens und des Verm”gens, - Schaffung eines Verbandsklagerechts in behinderungsbedingten Angelegenheiten, - gesetzliche Verankerung des oder der Landesbehindertenbeauftragten, - diskriminierungsfreie Wahrnehmung verfassungsgem„áer Brgerrechte, - Zulassung zu ”ffentlichen Žmtern, - uneingeschr„nkte Teilnahme am Leben der Gemeinschaft, - ungehinderter Zugang zu allgemein zug„nglichen Informationen, - Orientierungshilfen im Straáenverkehr, in ”ffentlichen Verkehrsanlagen und Fahrzeugen sowie in ”ffentlichen Geb„uden, - Bedienbarkeit technischer Ger„te, - Vermeidung von Benachteiligungen im allgemeinen Bildungssystem, - bei der beruflichen Bildung und auf dem Arbeitsmarkt, - barrierefreie Wahrnehmung kultureller Angebote. 1.3 Erziehung und Bildung Das Wohl des Kindes Erziehung und Bildung haben sich am wohlverstandenen Interesse des einzelnen Kindes zu orientieren. Diese Forderung ist mit Nachdruck fr blinde und sehbehinderte Kinder zu stellen, von denen ein berdurchschnittlich hoher Prozentsatz weitere schwere und schwerste Behinderungen aufweist. Die Gesellschaft ist verpflichtet, alles zu tun, um Kindern, die mehrfach benachteiligt sind, zur Entfaltung ihrer Pers”nlichkeit und zu einem Leben in Wrde inmitten der Gemeinschaft zu verhelfen. Behinderte Familien Familien mit schwerbehinderten Kindern drohen zu behinderten Familien zu werden. Sie brauchen weit mehr Hilfe als ihnen bisher zuteil werden kann. Je mehr es gelingt, die Familie zur Annahme ihrer Situation zu bringen, die Beziehung der Eltern zu stabilisieren, die Geschwister des behinderten Kindes bewusst Anteil nehmen zu lassen und einer gesellschaftlichen Isolierung entgegenzuwirken, desto besser werden die Bedingungen fr die Entwicklung des behinderten Kindes vor allem in den ersten Lebensjahren sein. Das staatliche Blindengeld tr„gt dazu bei, den behinderungsbedingten Mehraufwand zu decken und so materielle Belastungen zu mildern. Wir fordern - den Ausbau der familienentlastenden Dienste, - eine verst„rkte Bercksichtigung des sozialen Umfeldes der Familie bei der Frhf”rderung, um durch Abbau von Barrieren und Vermeidung von Diskriminierungen die Akzeptanz des behinderten Kindes und der Familie zu erh”hen. Allgemeine Schule - F”rderschule Die Eltern mssen nach sorgf„ltiger Beratung die M”glichkeit erhalten, die richtige Schule fr ihr Kind zu w„hlen. Ausschlaggebend muss sein, dem Kind die bestm”gliche Entfaltung zu sichern. Voraussetzung dafr ist, dass sowohl die F”rderschule fr Blinde und Sehbehinderte als auch die allgemeine Schule als gleichwertige Alternativen offen stehen. Wir fordern - Gleiche Bildungschancen und gleiche Schulabschlsse an allgemeinen und an F”rderschulen, - die Sicherstellung der Vermittlung blinden- bzw.sehbehindertenspezifischer Techniken an allgemeinen Schulen, - die rechtzeitige Versorgung blinder und sehbehinderter Schler und Schlerinnen allgemeiner Schulen mit den fr sie aufbereiteten Lernmitteln, wie sie in der Klasse verwendet werden, - den Ausbau der mobilen sonderp„dagogischen Dienste, - die Entlastung der Schulbedarfstr„ger (Gemeinden) von Mehrkosten aus der Beschulung blinder oder sehbehinderten Kinder, - die Steigerung der Attraktivit„t der F”rderschulen durch die Einfhrung des Unterrichtsfaches "Lebenspraktische Fertigkeiten und Orientierungs- und Mobilit„tstraining", - den Ausbau der F”rderschulen zu Zentren fr die behindertenspezifische Qualifizierung der Lehrkr„fte an allgemeinen Schulen und zu Medienzentren fr blinde und sehbehinderte Schler an allgemeinen Schulen, - die Einfhrung der Schulsozialarbeit an F”rderschulen, - die Vermeidung von Nachteilen fr blinde und sehbehinderte Schler und Schlerinnen durch Schulreformen. Berufsausbildung Soweit die Berufsausbildung an Berufsfachschulen und in Berufsbildungswerken fr Blinde und Sehbehinderte erfolgt, sind die Anforderungen des Arbeitsmarktes und die Bedingungen des Arbeitsortes "Betrieb" zu beachten. Wir fordern - die Ausbildung nach anerkannten Berufsbildern nach dem Berufsbildungsgesetz, aber auch eine Qualifizierung fr bestimmte T„tigkeiten, - die Vermittlung der in der beruflichen Bildung g„ngigen Schlsselqualifikationen unter besonderer Bercksichtigung der sozialen und der verbalen Kompetenz, - die Verbesserung des Angebots an Berufspraktika in Partnerbetrieben und Verwaltungen. Betriebliche Ausbildung Blinde Schulabg„nger haben bisher so gut wie keine Chance, einen Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb abzuschlieáen. Auch fr Sehbehinderte, deren potentielles Berufsspektrum gr”áer ist, sind regul„re Ausbildungsverh„ltnisse eher die Ausnahme. Wir fordern - Blinde und Sehbehinderte verst„rkt im dualen System beruflich auszubilden, - die šbernahme der behinderungsspezifischen Ausbildungsbegleitung durch Berufsbildungswerke, Berufsf”rderungswerke und andere Tr„ger beruflicher Bildung. Studium Blinde und sehbehinderte Studierende sind behinderungsbedingt benachteiligt. Wir fordern - die Gew„hrung von Leistungen der Eingliederungshilfe ohne Bercksichtigung von Einkommen und Verm”gen, - die Verbesserung der Studienbedingungen an den Hochschulen. 1.4 Rehabilitation Eine im Laufe des Lebens auftretende Erblindung oder eine nicht zu korrigierende wesentliche Sehbehinderung bringt eine einschneidende Ver„nderung der Lebensumst„nde mit sich, die die Betroffenen ohne Rehabilitationsmaánahmen nicht bew„ltigen k”nnen. 1.4.1 Elementarrehabilitation Durch eine pers”nlichkeitsgerechte, also auf die individuellen Bedrfnisse zugeschnittene Elementarrehabilitation sollen erblindete und von einer schweren Sehbehinderung betroffene Menschen bef„higt werden, wieder ein m”glichst selbstst„ndiges Leben zu fhren. Die Bef„higung zu einer selbstst„ndigen Lebensfhrung ist eine Grundvoraussetzung fr die Teilnahme am Leben der Gemeinschaft. Wir fordern einen Rechtsanspruch auf die jeweils erforderlichen Maánahmen einer Elementarrehabilitation. Der Rechtsanspruch soll umfassen: - Psychologische Hilfen unter Einbeziehung naher Angeh”riger als station„re, teilstation„re und/oder ambulante Maánahme, auch als Pr„vention bei drohendem Sehverlust, - medizinische Maánahmen, wie die Versorgung mit Hilfsmitteln einschlieálich einer Unterweisung in deren Gebrauch, - Orientierungs- und Mobilit„tstechniken einschlieálich der Bereitstellung entsprechender technischer Hilfen bzw. eines Blindenfhrhundes, - Vermittlung lebenspraktischer Fertigkeiten einschlieálich des Gebrauchs der Kulturtechniken Lesen und Schreiben der Blindenschrift und des Zugriffs auf allgemein zug„ngliche Informationen, - Low-Vision-Rehabilitation, wie die Erprobung und šberlassung von Sehhilfen und die Durchfhrung von Sehbungen. Leistungen zur Elementarrehabilitation mssen fr Menschen jeden Alters und ohne Rcksicht auf Einkommen und Verm”gen gew„hrt werden. 1.4.2 Berufliche Rehabilitation Eine Erblindung oder der Eintritt einer schweren Sehbehinderung bedeutet in der Regel den Verlust des Arbeitsplatzes. Damit einher geht der Verlust sozialen Ansehens und eine wirtschaftliche Schlechterstellung. Der Weg zurck ins Berufsleben fhrt ber eine Grundrehabilitation bzw. ber eine Maánahme zur Rehabilitationsvorbereitung, in der Regel in einem Berufsf”rderungswerk fr Blinde und Sehbehinderte. Es folgen Qualifizierungsmaánahmen, die entweder die Rckkehr in den ausgebten Beruf, einen neuen Beruf oder die Vorbereitung auf einen geeigneten Arbeitsplatz zum Ziel haben. Alle Maánahmen sind auf eine erfolgreiche berufliche Wiedereingliederung gerichtet. Wir fordern: - die Beseitigung aller rechtlichen und administrativen Barrieren, die eine berufliche Rehabilitation erschweren, - das Festhalten an dem Grundsatz "Rehabilitation vor Rente", - eine pers”nlichkeits- und arbeitsmarktgerechte Rehabilitation, - Maánahmen fr Langzeitarbeitslose, - die Ausweitung des Angebotes der Berufsf”rderungswerke auf ambulante und betriebliche Qualifizierungsmaánahmen. 1.5 Chancen auf dem Arbeitsmarkt Blinden und Sehbehinderten stehen vergleichsweise nur wenige Berufe offen. Das erschwert die Berufswahl, die berufliche Bildung und die Arbeitsaufnahme. Wenn heute dennoch Tausende ihren Mann oder ihre Frau im Arbeitsleben stehen, verdanken sie das gesetzlich geregelten Integrationshilfen und der Bereitschaft zahlreicher Arbeitgeber. Arbeit bedeutet auch fr uns Sicherung des Lebensunterhalts, Steigerung des Selbstwertgefhls, soziales Ansehen und Teilhabe am Leben der Gesellschaft. Arbeit fr alle Die Ver„nderungen auf dem Arbeitsmarkt wirken sich infolge unserer Behinderung besonders nachhaltig aus. Neue Produkte und Produktionsverfahren und die Revolutionierung der Broarbeit fhren mehr und mehr zum Verlust von Arbeitspl„tzen, die gerade fr Blinde und Sehbehinderte geeignet waren. Der Personalabbau erschwert Neueinstellungen erheblich. Auch die Leistungen zur Arbeitsaufnahme und die begleitenden Hilfen im Arbeitsleben fhren vielfach nicht zum Erfolg. Wir fordern: - Eine Besch„ftigungspolitik, die auch die Chancen Blinder und Sehbehinderter auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verbessert, - eine bessere finanzielle Absicherung von Selbsthilfefirmen, - den Verzicht auf den Einsatz eigenen Verm”gens als Voraussetzung der Besch„ftigung in einer Werkstatt fr Behinderte, - Gew„hrung einer existenzsichernden Entlohnung durch die Werkst„tten fr Behinderte. Neue Berufsfelder finden Gr”áere strukturelle Ver„nderungen in der Arbeitswelt fhren zu Arbeitsplatzverlusten. Gleichzeitig entstehen neue Berufe. Wir fordern: Initiativen fr neue Jobs. Besch„ftigungspflicht Der Gesetzgeber verpflichtet Arbeitgeber, 6 % ihrer Arbeitspl„tze mit Schwerbehinderten zu besetzen. Arbeitgeber, die dieser Verpflichtung nicht oder nicht in vollem Umfang nachkommen, haben eine Ausgleichsabgabe zu entrichten. Wir fordern: - Mehr Schwerbehinderte einstellen, - Erh”hung und Dynamisierung der Ausgleichsabgabe, - Belohnung fr Arbeitgeber, die ihre Einstellungsquote bererfllen, - Anreiz fr Arbeitgeber, die der Besch„ftigungspflicht nicht unterliegen, - St„rkung der Schwerbehindertenvertretung. Staatliche Sonderprogramme Wir empfinden es als unbefriedigend, dass viele Arbeitgeber, insbesondere auch der ”ffentliche Dienst, die gesetzliche Pflicht, 6 % der Arbeitspl„tze mit Schwerbehinderten zu besetzen, nicht erfllen. Wir fordern, dass der ”ffentliche Dienst alle Anstrengungen unternimmt, um die Besch„ftigungsquote zu heben, auch durch staatliche Sonderprogramme. Arbeitsvermittlung und psychosoziale Betreuung ausbauen Die Arbeitsvermittlung und die dauerhafte Eingliederung Blinder und Sehbehinderter stellt hohe Anforderungen an die damit befassten Fachkr„fte. Es gilt, Arbeitgeber fr die Einstellung zu gewinnen. Wir fordern: - Die Schwerbehindertenvermittlung der Arbeitsverwaltung so auszubauen, dass sie in der Lage ist, in den Betrieben und Verwaltungen gezielt und kompetent nach Arbeitspl„tzen fr Blinde und Sehbehinderte zu suchen, - die Integrationsdienste der Berufsf”rderungswerke zu verst„rken, - zus„tzliche Stellen fr externe Arbeitsassistenzen fr Blinde und Sehbehinderte zu schaffen, - die Berufsfachgruppen der Selbsthilfeorganisationen st„rker einzubinden. Unbrokratische Ausstattung mit technischen Arbeitshilfen Die Praxis der Bewilligung und der Beschaffung technischer Arbeitshilfen erweist sich mehr und mehr als Hindernis fr eine berufliche Eingliederung. Wir fordern: Die Beschleunigung der Erteilung der Kostenzusage, der Auslieferung und Einweisung. Berufliche Fortbildung Auch Blinde und Sehbehinderte mssen Gelegenheit erhalten, berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu aktualisieren. Wir fordern: - Blinde und Sehbehinderte drfen bei der betrieblichen Fortbildung nicht benachteiligt werden, - ein Angebot nachgefragter Fortbildungsmaánahmen seitens der Berufsf”rderungswerke und des Deutschen Blindenbildungswerkes zu erarbeiten. Arbeitsplatzassistenz Die Ausstattung der Arbeitspl„tze Blinder und Sehbehinderter mit Braille-Zeilen, Sprachausgaben, Scannern, Braille-Druckern, Groábildschirmen und weiteren technischen Arbeitshilfen fhrt in der Regel zu einer besseren Eingliederung. Die Vorlesekraft wird mehr und mehr zur Arbeitsplatzassistenz, wenn es um die Bearbeitung umfangreicher Akten, um die Begleitung zu Ortsterminen und auf Dienstreisen oder um die Organisation von Besprechungen und Veranstaltungen geht. Wir fordern: šbernahme der Kosten fr eine Arbeitsplatzassistenz aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Physiotherapeutische Berufe Viele Blinde und Sehbehinderte ben in eigenen Praxen oder als Arbeitnehmer die Berufe Masseur und medizinischer Bademeister sowie Physiotherapeut aus. Die Auswirkungen der Reformen im Gesundheitswesen und die betr„chtlich gestiegene Zahl konkurrierender Betriebe kennzeichnen die Situation. Wir fordern, dass - der seit langem wissenschaftlich anerkannte therapeutische Nutzen von Massagen, medizinischen B„dern und anderen Maánahmen der physikalischen Therapie nicht in Zweifel gezogen wird und - die physikalische Therapie ihren Stellenwert in der medizinischen Rehabilitation beh„lt. Wir setzen uns entschieden dafr ein, dass dieses Berufsfeld Blinden und Sehbehinderten auch in Zukunft offen steht. Broberufe im Wandel Die T„tigkeit im Bereich der Textverarbeitung und in der Telefonzentrale erfordert neue Kenntnisse und Fertigkeiten. Die Qualifizierung muss sich eng an den Anforderungen des Arbeitsmarktes und am technischen Fortschritt orientieren. 1.6 Umwelt und Verkehr Blindheit und Sehbehinderung beeintr„chtigen unsere Mobilit„t. Wir nehmen fr uns in Anspruch, am ”ffentlichen Verkehr teilzunehmen, ob in Begleitung oder nach einem besonderen Orientierungs- und Mobilit„tstraining mit dem weiáen Langstock oder mit dem Fhrhund. Wir fordern: - Die Bercksichtigung unserer Belange bei der Gestaltung von Verkehrssystemen und Verkehrsanlagen aller Art, - die Bercksichtigung unserer Orientierungs- und Mobilit„tsprobleme in Rechtsvorschriften und Normen, - die Umsetzung bestehender Rechtsvorschriften und Normen. Weiáer Stock und andere Verkehrsschutzzeichen Die Bedeutung des weiáen Stockes als Orientierungshilfe und Verkehrsschutzzeichen und die Bedeutung des weiáen Fhrgeschirrs fr den Fhrhund muss im Verkehrsunterricht und im Rahmen der Vorbereitung auf die Erlangung der Fahrerlaubnis noch mehr Bedeutung erhalten. Das gilt auch fr die Plaketten, mit denen blinde und sehbehinderte Verkehrsteilnehmer auf ihre Behinderung aufmerksam machen. Bordsteinkanten Fr Blinde sind Bordsteinkanten in einer Mindesth”he von 3 cm unverzichtbar. Wie sonst sollte ein blinder Fuág„nger bemerken, dass er den sicheren Brgersteig verl„sst und sich auf die Straáe begibt. Die DIN 18024 tr„gt diesem Bedrfnis Rechnung. Wir fordern ihre konsequente Umsetzung. Geh-/Radwege Im Interesse der Sicherheit blinder Fuág„nger und der Radfahrer fordern wir eine fr Blinde deutlich wahrnehmbare Abgrenzung des Radweges vom Gehweg. Baustellensicherung Das Leben und die Gesundheit blinder und sehbehinderter Verkehrsteilnehmer wird durch unzureichende Absicherung gef„hrdet. Von den Verantwortlichen fordern wir mit Nachdruck die Einhaltung der Vorschriften fr die Baustellensicherung und die Verwendung stabiler Absperrungen von Tiefbaustellen. Bodenindikatoren Sehende Menschen orientieren sich bei der Fortbewegung visuell an r„umlichen Gegebenheiten. Wir hingegen ben”tigen einheitliche Orientierungshilfen, die nicht vom Sehverm”gen abh„ngig sind. Blinde ben”tigen taktile und akustische Informationen, Sehbehinderte dagegen farbige und gut kontrastierende Signale. Entscheidend fr die effektive Nutzung eines Orientierungssystems ist, dass die Systematik durchgehend in ”ffentlichen Verkehrsanlagen ausgefhrt und gepflegt wird. Bodenindikatoren erfllen leitende Funktionen, etwa als Blindenleitstreifen und Begleitstreifen, Auffangstreifen und Aufmerksamkeitsfelder auf Bahnsteigen und im Zugangsbereich. Sie sollen aber auch auf Gefahren hinweisen, etwa Warnstreifen vor abw„rts fhrenden Treppen, Begrenzungsstreifen zwischen Geh- und Radwegen usw. Bodenindikatoren nach DIN 32984 k”nnen in unterirdischen Haltestellen auch Hinweise auf Flucht- und Rettungswege geben. Hinweise kontrastreich und groá Fr Sehbehinderte fordern wir kontrastreich, blendfrei und unter Verwendung groáer Schriftzeichen gestaltete Straáenschilder und Hinweistafeln, Fahrzielanzeigen usw. Akustische Ampeln, mehr Sicherheit fr alle Fuág„ngerberwege mssen fr Blinde und Sehbehinderte, aber auch fr „ltere Menschen gr”átm”gliche Sicherheit bieten. Dem akustischen Signal fr die Freigabe der Grnphase und einem akustischen Signal zur Auffindung des Ampelmastes ist der Vorzug vor der Ausstattung mit Vibratoren zu geben. Wir fordern ein staatliches Sonderprogramm, mit dem Ziel, die Umrstung vorhandener Lichtsignalanlagen zu beschleunigen. Auf den Fhrhund muss Verlass sein Das st„ndig steigende Verkehrsaufkommen stellt hohe Anforderungen an die Orientierungsf„higkeit Blinder und an die Zuverl„ssigkeit der Fhrhunde. Im Interesse der Verkehrssicherheit fordern wir die vollst„ndige Umsetzung der seit Jahren geltenden Qualit„tskriterien fr die Auswahl und Ausbildung von Blindenfhrhunden. Wir fordern insbesondere: - Die Schaffung einer Zulassungsordnung fr Fhrhundtrainer und - die Durchfhrung von Gespannprfungen (Mensch und Hund), bevor eine Ausstattung mit dem Hilfsmittel Blindenfhrhund erfolgt. Ausbau des ”ffentlichen Personenverkehrs Der Ausbau des ”ffentlichen Personennahverkehrs ist fr Behinderte, die kein Fahrzeug lenken k”nnen, von besonderer Bedeutung. Die Verkehrsanlagen und die Fahrzeuge sind im Interesse der Gleichstellung aller Nutzer zu gestalten. Die Belange Blinder und Sehbehinderter sind zu bercksichtigen. Lautsprecheransagen Alle Tr„ger ”ffentlicher Verkehrssysteme mssen verpflichtet werden, in den Fahrzeugen fr eine deutliche und verl„ssliche Ansage der Haltestellen und der Ausstiegsseite sowie an den Haltestellen fr eine verst„ndliche Ansage des Fahrtzieles ankommender und abfahrender Fahrzeuge zu sorgen. Orientierung in ”ffentlich zug„nglichen Geb„uden Blinde und Sehbehinderte haben Probleme bei der Orientierung in Verwaltungsgeb„uden, Kliniken, Warenh„usern, kulturellen Einrichtungen usw. Die beste Hilfe sehen wir in einem Besucherservice. Wir begráen die Schaffung von zentralen Informations- und Auskunftsstellen fr den Publikumsverkehr. Akustische und taktile Orientierungshilfen Fahrsthle, die von jedermann benutzt werden, drfen nur noch in behindertengerechter Ausstattung zugelassen werden. Fr Blinde und Sehbehinderte bedeutet das ein Bedientableau mit gut tastbaren bzw. groáen und gut sichtbaren Schriftzeichen in einer tastgerechten Anordnung sowie in Augenh”he, erg„nzt durch eine Stockwerksansage. Trschilder sollen kontrastreich und unter Verwendung tastbarer Schriftzeichen gestaltet werden. Beleuchtung Die Beleuchtung von den dem Publikumsverkehr zug„nglichen R„umen, z. B. Treppen, Flure, Fuág„ngerunterfhrungen etc. soll gleichm„áig erfolgen. Blendende Reflexe k”nnen durch die Verwendung entsprechender Materialien bzw. durch die richtige Anbringung von Beleuchtungsk”rpern vermieden werden. Gute Beleuchtung vermittelt den Menschen ein positives und sicheres Gefhl. 1.7 Abbau der Informationsbehinderung Wer blind ist, hat ohne menschliche oder technische Hilfe keinen Zugang zu visuell dargebotenen Informationen. Sehbehinderte sind je nach Art und Schweregrad des Sehverlustes bei der Wahrnehmung visueller Informationen beeintr„chtigt. Wir beobachten eine Zunahme visueller Informationen. Wir sehen in unserer Informationsbehinderung eine gravierende Benachteiligung, die es, soweit m”glich, abzubauen gilt. Wir fordern: Den Zugang zu allen Informations- und Kommunikationsm”glichkeiten. Dazu geh”rt insbesondere - die uneingeschr„nkte Nutzung der EDV, der Online-Dienste und des Internet, die Freigabe von Schnittstellen, - die Bedienbarkeit von display- und mengefhrten Endger„ten der Telekommunikation, von Ger„ten der Unterhaltungselektronik, von Haushaltsger„ten, Verkaufs- und Serviceautomaten, Messger„ten, Fahrsthlen usw. - die Teilnahme am Fernsehen, - die Nutzung elektronischer Bcher, - der Umgang mit grafischen und bildlichen Darstellungen. Unmittelbarer Zugang zu Informationen Die Angebote der Audio-, Video- und Printmedien mssen Blinden und Sehbehinderten in der Weise zug„nglich sein, dass ihnen wesentliche Inhalte nicht vorenthalten werden. Informationen drfen nicht auf eine nur noch bildliche Darstellung verkrzt werden. Blinde und Sehbehinderte haben auch das Grundrecht auf ungehinderte Information aus allgemein zug„nglichen Quellen. Solange sie dieses Grundrecht nicht auch wahrnehmen k”nnen, empfinden sie diesen Mangel als Benachteiligung. Filme mit Audiodeskription - H”rfilme Nach einer Umfrage nutzen 90 % der Blinden und der Sehbehinderten das Fernsehen. Sie ben”tigen gesprochene Bild- und Szenenbeschreibungen, also Audiodeskription, um den Sendungen folgen zu k”nnen. Wir fordern: Kino- und Fernsehfilme als H”rfilme (mit Audiodeskription) zu produzieren, zu zeigen und zu senden. Zugang zu Kunstwerken Die in Museen und Sammlungen der ™ffentlichkeit dargebotenen Kulturgter und Kunstwerke mssen, soweit sie ber den Tastsinn erlebt werden k”nnen, auch Blinden und Sehbehinderten zug„nglich gemacht werden. Literatur lizenzfrei Die blinden- und sehbehindertengerechte Aufbereitung literarischer Erzeugnisse ist nach geltendem Urheberrecht nur mit Zustimmung des Autors statthaft. Wir fordern: Das Urheberrecht ist so zu „ndern, dass literarische Erzeugnisse lizenzfrei in einer fr Blinde und Sehbehinderte geeigneten Form angeboten werden k”nnen. Entwicklung und Optimierung von Hilfsmitteln Mit besonders fr Blinde und Sehbehinderte entwickelten oder angepassten technischen Hilfen k”nnen sonst nicht wahrnehmbare Informationen gewonnen und nutzbar gemacht werden. Ein Problem stellen die im Verh„ltnis zu kleinen Serien hohen Entwicklungskosten dar. Aus diesem Grunde unterbleiben technisch m”gliche Neu- und Weiterentwicklungen. Wir fordern: Mittel und Wege zu suchen, technische Hilfen fr Blinde und Sehbehinderte zur Informationsaufnahme und Informationsverarbeitung zu entwickeln und zu optimieren. Das gilt insbesondere - fr Verfahren und Ger„te zur Reproduktion von Bildern und Gegenst„nden, - fr Orientierungshilfen mit Leitfunktion, - fr Lese-Sprech-Ger„te, Braille-Displays, Sprachein- und Sprachausgabesysteme, Bildschirm-Lese- und Farberkennungsger„te, Orientierungshilfen usw. Gebrauchsgegenst„nde fr jedermann Nicht nur Blinde und Sehbehinderte haben Probleme, Ger„te und Gegenst„nde des t„glichen Gebrauchs ohne eine nachtr„gliche Adaption - so sie berhaupt m”glich ist - zu nutzen. Das gilt z. B. fr Ger„te der Unterhaltungselektronik, Telefone mit Display, Kchenger„te, Waschmaschinen usw. Wir fordern: Gegenst„nde des t„glichen Gebrauchs sind so zu gestalten, dass sie auch von Blinden und Sehbehinderten ohne besondere Adaption benutzt werden k”nnen. Wo das nicht oder noch nicht m”glich ist, ist fr eine Adaption zu sorgen. Bargeldloser Zahlungsverkehr Blinde und Sehbehinderte k”nnen die Vorteile des bargeldlosen Zahlungsverkehrs nur begrenzt nutzen. Wir fordern: Chipkarten mssen so gestaltet werden, dass sie von Blinden und Sehbehinderten ohne fremde Hilfe genutzt werden k”nnen. 1.8Regelungen und Leistungen zur Erleichterung der Teilnahme am Leben der Gesellschaft Blindengeld Das zum Ausgleich blindheitsbedingter Mehraufwendungen und blindheitsbedingter Nachteile bestimmte Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz dient der Gleichstellung blinder Menschen. Das Blindengeld ist eine unverzichtbare Sozialleistung. Mehraufwand hochgradig Sehbehinderter Hochgradig sehbehinderte Menschen mit einem Visus von 1/50 bis 1/20 haben infolge ihres Sehverlustes einen durch andere Leistungen nicht gedeckten Mehraufwand. Wir fordern Zum Ausgleich behinderungsbedingter Mehraufwendungen eine gesetzlich geregelte monatliche Leistung in angemessener H”he, wie sie in anderen Bundesl„ndern bereits gew„hrt wird. Versorgung mit Hilfsmitteln durch die gesetzliche Krankenversicherung Die Versorgung mit Hilfsmitteln, wie Lese-Sprechger„ten, Bildschirm-Leseger„ten, Farberkennungsger„ten, weiáen Langst”cken und Blindenfhrhunden stellt eine unverzichtbare Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung dar. Soweit Beihilfeberechtigte im Sinne der Beihilfevorschriften gegenber Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung benachteiligt sind, ist die Beseitigung der Benachteiligung zu fordern. Eingliederungshilfe nach dem SGB IX Bei der šberfhrung der Eingliederungshilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz in das SGB IX ist anzustreben, die Leistungen zu verbessern. Wir fordern: - Den Wegfall der Verm”gensprfung bei Aufnahme in eine WfB, - die Streichung der Einkommens- und Verm”gensgrenzen im Falle einer Elementarrehabilitation, - die Gew„hrung von Hilfsmitteln fr Schule, Ausbildung und Studium ohne Rcksicht auf Einkommen und Verm”gen. 2. Organisation 2000 - vereinsinterne Ziele und Aufgaben 2.1 Selbstverst„ndnis Wir verstehen uns als Selbsthilfeorganisation, Solidargemeinschaft und Interessenvertretung. Ordentliche Mitglieder k”nnen nur Blinde und Sehbehinderte im Sinne der jeweils gltigen Satzung werden. Daraus folgt, dass die Entscheidungen ber Zweck, Ziele und Aufgaben sowie die Verantwortung in den H„nden blinder und sehbehinderter Mitglieder liegen, anders als bei den Organisationen fr Blinde und Sehbehinderte. Das gegenseitige Verst„ndnis zwischen Blinden und Sehbehinderten muss gef”rdert werden. Wir sehen uns als Teil einer bundes- und europaweit aktiven Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe, die in Kooperation mit anderen Selbsthilfeverb„nden der Behinderten und chronisch Kranken die Interessenvertretung fr Blinde und Sehbehinderte wahrnimmt. 2.2 Zweck des Zusammenschlusses Wir sehen den Zweck des Zusammenschlusses darin, Bedingungen zu schaffen, die es Blinden und Sehbehinderten erm”glichen, ein selbstbestimmtes und selbstst„ndiges Leben fhren zu k”nnen. Ziel ist - Blinde und Sehbehinderte als Mitglieder zu gewinnen und zur Mitarbeit zu motivieren und zu qualifizieren, - Verst„ndnis in der Gesellschaft zu wecken, - politische Entscheidungen im Sinne der Zweckerfllung herbeizufhren. Aufgaben sind - die Optimierung der Organisationsstrukturen, - Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebotes fr Beratung und Hilfeleistung, - Gew„hrung von Rechtsberatung und Rechtsvertretung in behinderungsbedingten Angelegenheiten - eigene Dienste und Einrichtungen betreiben und bedarfsgerecht ausrichten, - zweckdienliche Kooperationen eingehen, - Zweck, Ziele und Aufgaben ”ffentlich machen, - Sicherung der Finanzierung. 2.3 Einheitliches Erscheinungsbild - Corporate Identity Wir legen Wert darauf, als landesweit operierende Selbsthilfeorganisation gesehen zu werden und uns von anderen zu unterscheiden. Von unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen erwarten wir, dass sie sich mit dem Zweck, den Zielen und den Aufgaben unseres Vereins identifizieren und sie vertreten. Wir legen auch nach auáen Wert auf ein einheitliches Erscheinungsbild, wie Briefvordrucke, Visitenkarten, Stempel, Gestaltung unserer Druckschriften, Homepages, Telefonbucheintr„ge, Auáenbeschilderung unserer Einrichtungen usw. 2.4 Vielfalt in Einheit Unter unserem Dach ist Raum fr viele Aktivit„ten, die Blinden und Sehbehinderten ntzen. - Interessen- und Neigungsgruppen Betroffener, - Selbsthilfegruppen der Familien mit blinden oder sehbehinderten Kindern, - Vereinigungen von Menschen mit bestimmten Augenleiden, um nur einige beispielhaft zu nennen, sind uns willkommen. Soweit ihre Anliegen und Probleme mit unseren Zielen und Aufgaben vereinbar sind, werden wir sie aufgreifen und vertreten. Wir sehen darin eine Bereicherung unseres Angebotes und des Vereinslebens, sowie einen Beitrag zur gesellschaftlichen Eingliederung. 2.5 Ehrenamtlich - hauptberuflich Die ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die vom Selbstverst„ndnis und unserer Satzung her maágebliche Funktionen wahrnehmen, und die hauptberuflichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen arbeiten zur Erreichung des Zwecks und der Ziele, sowie bei der Erfllung unserer Aufgaben partnerschaftlich zusammen. Es mssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um ehrenamtliche Mitarbeit attraktiv zu gestalten. 2.6 Weiterentwicklung der Bezirksgruppen ™rtliche Aufgaben nehmen zu Es ist mit weiter steigenden Zahlen der Blinden und Sehbehinderten zu rechnen, insbesondere mit hochbetagten, bei denen die altersbedingten Schwierigkeiten in Verbindung mit der Sehsch„digung zu einer besonderen Problemlage fhren. Soweit alte Menschen nicht mehr die Beratungsstelle aufsuchen oder an Gruppentreffen teilnehmen k”nnen oder wollen, mssen verst„rkt Hausbesuche erfolgen, um ber - Leistungen zum Nachteilsausgleich, - Zweck, H”he und Beantragung des Blindengeldes, - Hilfsmittel, wie sprechende Uhren, - H”rbcher und -zeitschriften, - Maánahmen einer Elementarrehabilitation, - Sehhilfenberatung und Sehhilfentraining und - Angebote ambulanter Hilfsdienste zu informieren oder auch nur die Einsamkeit zu unterbrechen. Es sind Antr„ge zu stellen, Gespr„che zu fhren und alles zu unternehmen, was m”glich ist, um gerade den hochbetagten Neuerblindeten oder Sehbehinderten das Leben zu erleichtern. Die Bezirksgruppen gehen mehr und mehr dazu ber, nicht nur zentral, also in der Beratungsstelle, sondern auch dezentral zu arbeiten. Die Sprechstunden in den Kreisst„dten und Gelegenheiten zur Begegnung wie z.B. - Gespr„chskreise fr Angeh”rige, - moderierte Gespr„che, - Gespr„chskreise als Hilfe zur Lebensbew„ltigung, - Bastelnachmittage, - Stammtischrunden, - Singkreise und - Vortrags- und Informationstermine sind m”glichst so anzubieten, dass keine langen Anfahrten notwendig werden. Gerade Neuerblindete und wesentlich Sehbehinderte brauchen den Kontakt mit bereits erfahreneren Betroffenen. Begegnungen im Rahmen der Programme der Bezirksgruppen wie z.B. - Ausflge, - gesellige Zusammenknfte, - Neigungsgruppen und - Selbsthilfegruppen bleiben vielfach die einzigen gesellschaftlichen Kontakte, bis Neuerblindete und wesentlich Sehbehinderte ein neues Selbstwertgefhl gewonnen haben. Den ambulanten Rehabilitationsdiensten in der Verantwortlichkeit der Bezirksgruppen wird wachsende Bedeutung zukommen. Sie werden durch individuelle Angebote sozialer Rehabilitation dazu beitragen, dass allein Lebende - l„nger in ihren Wohnungen verbleiben k”nnen, - evtl. eine neue Aufgabe entdecken, - Seniorenclubs besuchen usw. Die Bezirksgruppe sollte auch ein Ort sein, an dem sich - junge Menschen, - Eltern blinder und sehbehinderter Kinder zum Erfahrungsaustausch, - blinde und sehbehinderte Schler allgemeiner Schulen, - Spiel-, Sing- und Handarbeitsgruppen, - Hobby-Gruppen, - Menschen, die an der gleichen Augenkrankheit leiden, - Seniorenrunden und - Schach- und Kartenspieler treffen k”nnen. ™rtliche Vertretung - Bezirksgruppenausschuss Die ”rtliche Interessenvertretung ist durch die Mitarbeit in Gremien und Arbeitsgemeinschaften auszubauen. An der bisherigen Struktur eines gew„hlten Bezirksgruppenleiters, der zusammen mit einem Bezirksgruppenausschuss die ”rtlichen Aufgaben ausfhrt und verantwortet, soll nichts ge„ndert werden. Qualifizierung und Einsatz von Kreisbeauftragten Besondere Aufmerksamkeit ist der Auswahl, der Qualifizierung und dem Einsatz von Kreisbeauftragten zu widmen. Sie sind es, - die Erstbesuche bei Betroffenen durchfhren, - die das Vertrauen der Besuchten gewinnen, - die den Betroffenen und den Angeh”rigen helfen, mit der neuen Situation des Sehverlustes zu leben, - die die Kontakte pflegen, - die die Betroffenen an das Vereinsleben heranfhren und - die die Bereitschaft zur Rehabilitation wecken. Gesch„ftsstellenleiter In Bezirksgruppen mit mehreren hauptberuflichen Mitarbeitern bzw. Zivildienstleistenden kann in Zukunft der Einsatz von hauptberuflichen Gesch„ftsstellenleitern sinnvoll und notwendig sein. Die Funktionen des angestellten Gesch„ftsstellenleiters und des ehrenamtlichen und gew„hlten Bezirksgruppenleiters schlieáen einander nicht aus. Ausbau der ambulanten sozialen Rehabilitationsdienste Die zu Low-Vision-Trainern fortgebildeten Fachkr„fte fr Rehabilitation sind nun in der Lage, Betroffenen selbst mit geringem Sehverm”gen qualifiziert zu helfen, ihren Sehrest besser zu nutzen. Die steigende Nachfrage und die oft sehr weiten Anfahrtswege sprechen fr eine personelle Verst„rkung der Dienste. 2.7 šbergreifende Dienste Landesgesch„ftsstelle - Zentrum der Selbsthilfe fr Blinde und Sehbehinderte in Bayern Als Zentrum unserer breit angelegten und fl„chendeckend zu leistenden Arbeit kommt der Landesgesch„ftsstelle wachsende Bedeutung zu. Sie ist Dienstleister fr die ehrenamtlich t„tigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen - in den Bezirksgruppen, - Fachgruppen und - Referaten, fr unsere Einrichtungen - Kur- und Begegnungszentrum Saulgrub, - Haus der Blinden in Mnchen, - Altenpflegeheim Zeitlofs. Sie bereitet die Sitzungen der zentralen Organe - Landesvorstand, - Landesausschuss und - Landestagung vor und fhrt deren Beschlsse aus. Sie ist zust„ndig - fr die landesweite Interessenvertretung, - fr die berregionalen Aktivit„ten und - fr die zentral zu entscheidenden Angelegenheiten der Bezirksgruppen, der Ambulanten Rehadienste, der Fachgruppen und Referate. Ihr obliegt - die Verwaltung des Vereinsverm”gens, einschlieálich der Wohnanlagen, - die Verantwortung fr das gesamte Rechnungswesen, - die Vertretung des Vereins in den Gesellschaften und Einrichtungen, die von uns mitzuverantworten sind, - Arbeitsf”rderungswerk fr Blinde gGmbH, - Bayerische Blindenh”rbcherei e. V., - Berufsf”rderungswerk Veitsh”chheim gGmbH, - Blinde Musiker Mnchen gGmbH, - NWW - Nrnberger Wohn- und Werkst„tten fr Blinde und Sehbehinderte gGmbH, - Sdbayerische Wohn- und Werkst„tten fr Blinde und Sehbehinderte gGmbH - Sterbegeldversicherungsverein, - der Gesch„ftsverkehr mit Beh”rden, - die Pflege der Beziehungen auf politischer Ebene, - die Zusammenarbeit mit Organisationen und Institutionen, - die ™ffentlichkeitsarbeit, - die Mittelwerbung, - die Personalverwaltung, - die Rechtsberatung und Rechtsvertretung usw. Bei der Landesgesch„ftsstelle angesiedelt sind - die Sozialabteilungen Nord- und Sdbayern, - die externen Arbeitsassistenzen fr Nord- und Sdbayern, - der psychologische Dienst, - das Referat ™ffentlichkeitsarbeit und Mittelwerbung, - die zentrale Mitgliederverwaltung, - die Verwaltung der Wohnanlagen, - das BIT-Zentrum, - die EDV-Koordination, - die Personalverwaltung und - die Buchhaltung. Die zentralen Dienste sollen weiterentwickelt und angepasst werden, insbesondere - die Mitgliederverwaltung, - die Mittelwerbung, - die EDV-Betreuung und -beratung fr alle Einrichtungen, - die Rechtsberatung, - die ™ffentlichkeitsarbeit, - die vereinsinternen Informationssysteme, - die Qualifizierung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und - die Nutzung moderner Managementmethoden zum Qualit„ts- und Kostencontrolling. Die Sozialabteilungen Sdbayern und Nordbayern - leisten Einzelfallhilfe in enger Zusammenarbeit mit den Beratungsstellen der Bezirksgruppen. - Ihnen obliegt die Anleitung und Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Bezirksgruppen. - Sie sind mit der Supervision beauftragt. Text- und Informationsverarbeitung Das Zentrum fr Beratung, Information und Textservice (BIT) bertr„gt Textvorlagen aller Art, z. B. von den Nutzern eingesandte Bedienungsanleitungen, Bcher und Zeitschriften in Punktschrift. Auf Wunsch werden die Vorlagen von ehrenamtlichen Sprechern und Sprecherinnen auf Tonkassetten gelesen. Das BIT- Zentrum gibt diverse Periodika in Blindenschrift, vor allem aber auf Kassetten heraus. Zum Angebot geh”ren auch tastbare Kopien von Skizzen und einfachen Pl„nen. Zu intensivieren ist der 1997 gestartete BIT-Tele-Service mit - dem Videotext von ARD und ZDF, - dem Bayerntext des Bayerischen Rundfunks, - den Informationen aus dem BIT-Zentrum, - dem "schwarzen Brett" und - mit Informationen fr Blinde und Sehbehinderte. Der BIT-Tele-Service ist rund um die Uhr telefonisch erreichbar. Die Angebote des BIT-Zentrums sind der Nachfrage und den technischen M”glichkeiten anzupassen, z. B. digitale Tageszeitungen. ™ffentlichkeitsarbeit Das Referat fr ™ffentlichkeitsarbeit ist der Bedeutung der Aufgabe entsprechend auszubauen. Eine Intensivierung der zentralen ™ffentlichkeitsarbeit muss mit einer fachlichen Untersttzung und Koordinierung der von den Bezirksgruppen getragenen Aktivit„ten einhergehen. Neben einer breit angelegten Information der ™ffentlichkeit mssen bestimmte Zielgruppen besonders angesprochen werden. ™ffentlichkeitsarbeit nach innen ist notwendig fr Mitglieder, F”rderer unserer Arbeit, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. 2.8 Fachgruppen Die Fachgruppen fr - Broberufe, - Industrie und Handwerk, - physiotherapeutische Berufe, - Musik und - Telekommunikation haben sich in jahrzehntelanger Arbeit bew„hrt. Sie - reagieren schnell auf Ver„nderungen, - informieren Landesvorstand und Landesgesch„ftsfhrung, - unterrichten die Angeh”rigen der jeweiligen Berufsgruppe, - sorgen fr Fortbildungsangebote, - geben Anregungen ber neue Besch„ftigungsm”glichkeiten, - haben einen šberblick ber die freiwerdenden Arbeitspl„tze und helfen mit, diese zu besetzen. Durch die Zusammenarbeit mit den externen Arbeitsassistenten fr Nord- und Sdbayern wird die Effizienz der Fachgruppenarbeit gesteigert. Fr die Fachgruppen Broberufe und Telekommunikation bietet sich eine verst„rkte Zusammenarbeit an. 2.9 Referate Der Landesvorstand beruft ehrenamtliche Referenten und Referentinnen fr besondere Fachgebiete. Die Referate - Diabetesberatung, - Elternarbeit, - Frauenarbeit, - Fhrhundangelegenheiten, - Hilfsmittel fr Blinde, - H”r-/Sehbehinderung, - Jugend und Ausbildung, - Sehbehindertenbelange und - Sport haben die Aufgabe, den Landesvorstand und die Landesgesch„ftsfhrung zu beraten, aber auch mit hoher fachlicher Kompetenz ihre Gebiete zu bearbeiten. Zu optimieren ist die Zusammenarbeit der Referate mit den Bezirks- und Fachgruppen. Bezirksgruppenbergreifende Aktivit„ten sollen ausgebaut werden. Bei Bedarf sollen weitere Referate geschaffen werden. 2.10 Eigene Einrichtungen Haus der Blinden šber die Zukunft des Hauses der Blinden in Mnchen muss bald entschieden werden. Es ist nach M”glichkeit auf der Grundlage einer neuen Konzeption an anderer Stelle weiterzufhren. Kur- und Begegnungszentrum Saulgrub Das Haus und das Angebot ist bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und soll einen hotel„hnlichen Charakter erhalten. Die rckl„ufige Kurbelegung muss mit neuen attraktiven Angeboten kompensiert werden. Notwendig sind Investitionen fr - einen hotel„hnlichen Betrieb, - einen behindertengerechten Fahrstuhl im Kurflgel, - Seminarr„ume im Nebengeb„ude, - Schaffung eines neuen Freizeit- und Wellnessbereichs und - Baumaánahmen im Auáenbereich. Alten- und Pflegeheim Zeitlofs Das bisherige Blindenwohnheim Zeitlofs bei Bad Brckenau soll als Altenpflegeheim mit 40 Pl„tzen am Ortsrand von Zeitlofs, nur einige hundert Meter vom bisherigen Standort entfernt, neu erbaut werden. Wohnungen Unsere Wohnanlagen in - Augsburg, - Mnchen, - Nrnberg, - Straubing und - Wrzburg sollen nach wie vor Blinden und Sehbehinderten zur Verfgung stehen. 2.11 Arbeitsf”rderungswerk fr Blinde gGmbH Wir sind Alleingesellschafter des Arbeitsf”rderungswerkes fr Blinde gGmbH, einer staatlich anerkannten Blindenwerkst„tte mit dem Sitz in Mnchen und einem Zweigbetrieb in Zeitlofs bei Bad Brckenau. Die Zukunft des Arbeitsf”rderungswerkes wird davon abh„ngen, ob eine Umstrukturierung zur Selbsthilfefirma erfolgen kann. Dafr sind hochwertige Produkte und leistungsf„hige Handwerker notwendig. Seit dem Wegfall des Defizitausgleichs durch die bayerischen Bezirke deckt der Bayerische Blindenbund die Verluste, um die Gesellschaft im Interesse der dort besch„ftigten blinden und sehbehinderten Handwerker vor dem Konkurs zu bewahren. Ziel ist, die Besch„ftigung zu sichern und die Verluste des Unternehmens deutlich zu senken. 2.12 Bayerische Blindenh”rbcherei e. V. Wir tragen gemeinsam mit dem Bund der Kriegsblinden Deutschlands, Landesverband Bayern, die Verantwortung fr die Bayerische Blindenh”rbcherei in Mnchen. In den n„chsten Jahren sind die im herk”mmlichen analogen Aufnahmeverfahren produzierten Best„nde sprechender Bcher zu digitalisieren. Mit Beginn der digitalen Produktion von H”rbchern sollen diese auch den Volltext und den Text in Braille enthalten. Fr die Digitalisierung des vorhandenen Bestandes, fr die Umstellung der Produktion auf ein digitales Verfahren und fr die Umstellung der Ausleihe auf einen digitalen Datentr„ger sind ber mehrere Jahre hin erhebliche Mittel erforderlich. 2.13 Berufsf”rderungswerk Veitsh”chheim gGmbH Wir sind Grndungsgesellschafter des Berufsf”rderungswerkes Veitsh”chheim. Unsere Ziele als Gesellschafter sind in erster Linie: - Die berufliche Rehabilitation Blinder und Sehbehinderter auch unter sich ver„ndernden Finanzierungs- und Arbeitsmarkt- Bedingungen zu sichern und weiterzuentwickeln, - eine pers”nlichkeitsgerechte und arbeitsmarktorientierte Rehabilitation zu forcieren, - Arbeitspl„tze zu erschlieáen, - Qualifizierungsmaánahmen fr Langzeitarbeitslose auszubauen und - die behinderungsspezifische Anpassung Berufst„tiger an ver„nderte Anforderungen. Die politische Entscheidung, die Berufsf”rderungswerke aus einer durch genehmigte Kostens„tze sicheren Finanzierung in den Wettbewerb zu entlassen, er”ffnet einerseits die Chance zu mehr Flexibilit„t, erh”ht aber andererseits das Risiko der Gesellschafter, Verluste ausgleichen zu mssen, damit die berufliche Rehabilitation gesichert bleibt. 2.14 Blinde Musiker Mnchen gGmbH Wir sind Alleingesellschafter der Blinde Musiker Mnchen gGmbH. Die Gesellschaft bernahm als Selbsthilfefirma die, in dem Projekt "Junge blinde Musiker finden einen Beruf" gef”rderten Musiker. Es ist unser Ziel, dass wir die Gesellschaft auch nach dem Wegfall der Eingliederungszuschsse des Arbeitsamtes als Selbsthilfefirma weiterfhren k”nnen. 2.15 Einrichtungen fr Mehrfachbehinderte NWW - Nrnberger Wohn- und Werkst„tten fr Blinde und Sehbehinderte gGmbH Wir sind Gesellschafter der NWW - Nrnberger Wohn- und Werkst„tten fr Blinde und Sehbehinderte gGmbH. Zweck der Gesellschaft ist die Schaffung und der Betrieb von - Werkst„tten fr Sehgesch„digte (WfS), - F”rderst„tten, - Wohnheimen und - Wohnpflegeheimen im Raum Nrnberg. Die Gesellschaft hat mit dem Aufbau ihrer Einrichtungen in angemieteten R„umen begonnen. Sie muss in den n„chsten Jahren die Voraussetzungen fr die Aufnahme junger Menschen schaffen, die ihre schulische F”rderung abgeschlossen haben und Arbeits- und Wohnformen brauchen, wie sie die NWW bietet. Die von den Gesellschaftern aufzubringenden Eigenmittel werden erheblich sein. Sdbayerische Wohn- und Werkst„tten fr Blinde und Sehbehinderte gGmbH Wir sind Gesellschafter der Sdbayerischen Wohn- und Werkst„tten fr Blinde und Sehbehinderte gGmbH in Mnchen. Zweck der Gesellschaft ist die Errichtung und der Betrieb von - Werkst„tten fr Sehgesch„digte (WfS), - F”rderst„tten, - Wohnheimen und - Wohnpflegeheimen auf einem im Erbbaurecht zur Verfgung gestellten Grundstck des Bayerischen Blindenbundes in Mnchen. Die Einrichtung befindet sich noch in der Aufbauphase. Mit dem Abschluss der Baumaánahmen ist in Krze zu rechnen. Viel Geld musste investiert werden. Sollte sich in den n„chsten Jahren ein Bedarf fr weitere Einrichtungen fr mehrfachbehinderte blinde und sehbehinderte Erwachsene zeigen, sind wir grunds„tzlich bereit, beim Aufbau neuer Einrichtungen mitzuwirken und Mitverantwortung zu bernehmen. 2.16 Sterbegeldversicherungsverein der Mitglieder und Mitarbeiter des Bayerischen Blindenbundes und der ihm verbundenen Einrichtungen Der Sterbegeldversicherungsverein z„hlt ca. 1000 Mitglieder (Versicherte). Die Vereinspolitik, Gewinne fr die Erh”hung der Sterbegelder zu verwenden, ist fortzufhren. 2.17 Finanzierung Wir finanzieren unsere Arbeit - aus Beitr„gen unserer zur Zeit 7700 ordentlichen Mitglieder, die blind oder sehbehindert sind, - aus den Beitr„gen der f”rdernden Mitglieder, - aus Spenden, - aus Erbschaften und Verm„chtnissen, - aus Shnen und Buáen, die Straft„tern durch die Gerichte auferlegt werden und - aus ”ffentlichen Mitteln fr bestimmte Projekte. Unser Spendenmanagement und die Pflege der Beziehungen mit Menschen, die uns als Erbe oder Verm„chtnisnehmer ausw„hlen, ist darauf ausgerichtet, sie durch gute Arbeit und sorgf„ltigen Umgang mit zugewendetem Geld fr uns zu gewinnen. Wir legen gr”áten Wert auf ein korrektes Rechnungswesen. Neben einer internen Sachprfung lassen wir unsere Jahresabschlsse von einer Wirtschaftsprfungsgesellschaft prfen. Neben der Fortfhrung und Intensivierung unserer Mittelwerbung mssen wir neue Wege zur kurz- und langfristigen Finanzierung unserer Arbeit und unserer Einrichtungen suchen. 3. Methoden und Instrumente unserer Arbeit 3.1 Der eingetragene Verein als demokratische Basis Gerade fr unser Selbstverst„ndnis als Selbsthilfeorganisation, Solidargemeinschaft und Interessenvertretung gibt es auch fr die Zukunft keine geeignetere Rechtsform als den eingetragenen Verein. Jedes ordentliche Mitglied hat die gleichen Rechte und Pflichten. Dadurch werden demokratische Prozesse, wie sie fr unser Selbstverst„ndnis unverzichtbar sind, begnstigt. Die Betroffenen, so sie denn Mitglieder sind, finden in den Strukturen unseres Vereins Gelegenheit, - ihre Probleme zu artikulieren, - Erfahrungs- und Meinungsaustausch zu pflegen, - Hilfsbereitschaft zu erfahren, - Forderungen zu formulieren, - Antr„ge einzubringen, - an Mehrheitsentscheidungen mitzuwirken, - den Vereinsorganen durch Beschlsse Auftr„ge zu erteilen, - fr die gemeinsamen Anliegen einzutreten, - Solidarit„t zu ben und - Verantwortung zu bernehmen. Je h”her der Organisationsgrad und je intensiver die demokratischen Strukturen unseres Vereins genutzt werden, desto mehr Sicherheit haben wir, wirklich die Interessen der Blinden und Sehbehinderten zu vertreten und desto mehr Gewicht haben unsere Argumente und Forderungen. Es muss eine Forderung an uns selbst sein, trotz mancher Hindernisse die St„rken einer Selbsthilfeorganisation, einer Solidargemeinschaft und einer Interessenvertretung der Blinden und Sehbehinderten zu kombinieren, um uns bei den Betroffenen und gegenber den gesellschaftlichen und politischen Kr„ften als kompetente und durch unsere Mitglieder legitimierte Organisation zu erweisen. 3.2 Der eingetragene Verein als Tr„ger von Einrichtungen Unsere Einrichtungen dienen dem Vereinszweck. Der Verein tr„gt sowohl das wirtschaftliche Risiko, als auch die Verantwortung fr die Erfllung der den Einrichtungen gestellten Aufgaben. Fr die Zukunft sind L”sungen zu suchen, die einerseits den Einfluss des Vereins gew„hrleisten, andererseits den Einrichtungen mehr Verantwortung bertragen. 3.3 Beziehungen zur ™ffentlichkeit Zu transportieren sind insbesondere - Informationen ber das Leben blinder und sehbehinderter Menschen, - Informationen ber besondere Aktivit„ten des Vereins, - Informationen ber erfolgreiche Projekte, - Stellungnahmen zu ”ffentlich relevanten Vorg„ngen aus der Sicht des Vereins, - Aufrufe und Resolutionen, - politische Initiativen, die zur Verbesserung der sozialen oder beruflichen Situation blinder oder sehbehinderter Menschen dienen, - Proteste gegen politische Entscheidungen. Ziel ist, den Mitgliedern und Mitarbeitern ein "Wir-Bewusstsein" zu vermitteln, damit sie sich mit den Zielen und Aufgaben unserer Organisation identifizieren und in ihrem Umfeld nach auáen positiv wirken k”nnen. Blindheit und Sehbehinderung und wie die Betroffenen damit leben, interessiert die Menschen. Es ist nicht schwer, sie "neugierig" zu machen, insbesondere wenn man sie unmittelbar mit Blinden und Sehbehinderten konfrontiert. Neben den klassischen M”glichkeiten der PR-Arbeit sind - Infost„nde, - Ausstellungen, - Vorfhrungen bestimmter Techniken (Fhrhunde im Dienst), - Vortr„ge vor besonderen Zielgruppen, z. B. - Augen„rzte, - Optiker, - Angeh”rige der Pflegeberufe, - Besuche Blinder in Schulklassen, - Besuche von Schulklassen bei uns, - Filmvorfhrungen, - Diskussionsforen und - das Erlebnis totaler Dunkelheit besonders wirkungsvoll. Die Menschen zu sensibilisieren, indem man sie selbst Erfahrungen machen l„sst, hilft Vorurteile abzubauen und Barrieren zu beseitigen. 3.4 Der Idealverein als politisch t„tige Organisation Ein Verein wird zum Lobbyisten, wenn er sich gegenber politischen Parteien, Gesetzgebung und Verwaltung und gegenber gesellschaftlich relevanten Gruppen, z. B. anderen Organisationen, zu Wort meldet. Unsere Lobby-Arbeit war und ist erfolgreich; sie bedarf aber einer Intensivierung und einer Professionalisierung. Diese Forderung richten wir an uns selbst, aber auch an unsere Spitzenverb„nde, - den Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. - Spitzenverband in der Bundesrepublik Deutschland, - die Landesarbeitsgemeinschaft "Hilfe fr Behinderte" in Bayern und - den Deutschen Parit„tischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern. šber die Kontakte - zu Parlamentariern, - zu Vertretern der Verwaltung und Rechtsprechung, - zu Wohlfahrtsverb„nden, - zu Gewerkschaften, - zu Arbeitgeberverb„nden, - zu Organisationen und Institutionen des Blinden- und Sehbehindertenwesens, - zu den Ophthalmologen in Forschung und Praxis, - zu den Augenoptikern, - zu den Sozialverb„nden, - zu Medienvertretern, - zu Institutionen in Forschung und Wissenschaft und - zu Entwicklern und Herstellern von Informations- und Kommunikationssystemen hinaus gilt es, unsere Pr„senz und unseren Einfluss in einschl„gigen Gremien zu verst„rken. Dafr sind geeignete Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu qualifizieren. Schlusswort Voller Zuversicht und Bereitschaft, fr die Verwirklichung unserer Ziele zu k„mpfen, und im Vertrauen darauf, dass wir auch in Zukunft die notwendige Untersttzung und F”rderung erfahren werden, berreichen wir diese Konzeption 2000 sowohl den Organen unserer Selbsthilfeorganisation, als auch der ™ffentlichkeit. Mnchen, am 18. November 1999 Die Landestagung des Bayerischen Blindenbundes e. V. Selbsthilfeorganisation der Blinden und Sehbehinderten in Bayern