Gemäß § 5 unserer
Satzung kann jede nicht nur vorübergehend blinde oder sehbehinderte Person
mit einem Sehrest bis einschließlich 3/10 auf dem besseren Auge oder einer krankhaften Veränderung von entsprechendem
Schweregrad „ordentliches Mitglied“ unserer Selbsthilfeorganisation werden, soweit sie ihren Wohnsitz in Bayern
hat. Der Jahresbeitrag beträgt 58 Euro, Ermäßigungen sind möglich.
Als Mitglied des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes haben Sie Anspruch auf den Mitgliedsausweis unseres Bundesverbandes. Hier erfahren Sie mehr über die
Vorteile der DBSV-Karte …
Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. zählte am 31. Dezember 2006 8484 ordentliche Mitglieder.
Die Zahl der fördernden Mitglieder des BBSB betrug am 31. Dezember 2006: 635.
Eine weitere Form der Mitgliedschaft im BBSB ist die korrespondierende Mitgliedschaft, die von der
Landestagung 1999 beschlossen wurde. Gemäß § 9 unserer
Satzung können Organisationen und Institutionen
korrespondierendes Mitglied werden, die in Bayern im Blinden- und Sehbehindertenwesen tätig sind.
Korrespondierende Mitglieder sind: