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Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. zählte am 31. Dezember 2009 8.390 ordentliche Mitglieder und 590 fördernde Mitglieder.
Jede nicht nur vorübergehend blinde oder sehbehinderte Person mit einem Sehrest bis einschließlich 3/10 auf dem besseren Auge oder einer krankhaften Veränderung von entsprechendem Schweregrad kann ordentliches Mitglied unserer Selbsthilfeorganisation werden, soweit sie ihren Wohnsitz in Bayern hat. Der Jahresbeitrag beträgt 66 €, Ermäßigungen sind möglich.
In § 5 unserer
Satzung
können Sie die Voraussetzungen der ordentlichen Mitgliedschaft nachlesen.
Über die Vorteile für Sie bei uns als Mitglied informiert Sie unsere neue Publikation
10 gute Gründe — Ihre Vorteile als Mitglied
(Adobe-Reader-Datei, 536 KByte).
Als Mitglied des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes haben Sie Anspruch auf den Mitgliedsausweis
des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV), unseres Bundesverbandes. Hier erfahren
Sie mehr über die
Vorteile der DBSV-Karte …
Einen
Mitgliedsantrag können Sie sich
gerne ausdrucken (Adobe-Reader-Datei, 343 KByte).
Mitglieder der Bezirksgruppen München, Nürnberg und Würzburg machen gemeinsam Urlaub in der Toskana
Durch Ihre fördernde Mitgliedschaft unterstützen Sie unsere Selbsthilfeorganisation ideell oder finanziell
(Jahresbeitrag mindestens 66 € — entspricht dem Beitrag für die ordentliche Mitgliedschaft).
Fördernde Mitglieder können die Versicherungsangebote des
BBSB in Anspruch nehmen und die Vorteile der
DBSV-Karte
nutzen.
Eine weitere Form der Mitgliedschaft im BBSB
ist die korrespondierende Mitgliedschaft, die von der
Landestagung 1999 beschlossen wurde. Gemäß § 9 unserer
Satzung
können Organisationen und Institutionen
korrespondierendes Mitglied werden, die in Bayern im Blinden- und Sehbehindertenwesen tätig sind.
Korrespondierende Mitglieder des BBSB sind: