Neuer BBSB-Flyer zur Altersbedingten Makula-Degeneration

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„Ein paar Minuten für Ihr Augenlicht“

Titelblatt des Flyers

Hier können Sie  den Flyer bestellen …

Mitgliedschaft beim Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund e.V.

Der Bayerische Blinden- und Seh­behinderten­bund e.V. zählte am 31. Dezember 2009 8.390 ordent­liche Mit­glieder und 590 fördernde Mit­glieder.

So können Sie ordentliches Mitglied werden

Jede nicht nur vorübergehend blinde oder sehbehinderte Person mit einem Sehrest bis ein­schließ­lich 3/10 auf dem besseren Auge oder einer krank­haften Veränderung von entsprechendem Schwere­grad kann ordentliches Mitglied unserer Selbst­hilfe­organisation werden, soweit sie ihren Wohn­sitz in Bayern hat. Der Jahresbeitrag beträgt 66 €, Ermäßigungen sind möglich.

In § 5 unserer  Satzung können Sie die Voraussetzungen der ordentlichen Mitgliedschaft nachlesen.

Über die Vorteile für Sie bei uns als Mitglied informiert Sie unsere neue Publikation  10 gute Gründe — Ihre Vorteile als Mitglied (Adobe-Reader-Datei, 536 KByte).

Als Mitglied des Bayerischen Blinden- und Seh­behin­derten­bundes haben Sie Anspruch auf den Mitglieds­ausweis des Deutschen Blinden- und Seh­behin­derten­verbandes e.V. (DBSV), unseres Bundes­verbandes. Hier erfahren Sie mehr über die  Vorteile der DBSV-Karte …

Einen  Mitgliedsantrag können Sie sich gerne ausdrucken (Adobe-Reader-Datei, 343 KByte).

Mitglieder aus München, Nürnberg und Würzburg im Urlaub in der Toskana

Mitglieder der Bezirksgruppen München, Nürnberg und Würzburg machen gemeinsam Urlaub in der Toskana

 

So werden Sie förderndes Mitglied

Durch Ihre fördernde Mitgliedschaft unterstützen Sie unsere Selbsthilfe­organisation ideell oder finanziell (Jahresbeitrag mindestens 66 € — entspricht dem Beitrag für die ordentliche Mitgliedschaft). Fördernde Mitglieder können die Versicherungsangebote des BBSB in Anspruch nehmen und die Vorteile der  DBSV-Karte nutzen.

 

Korrespondierende Mitgliedschaft

Eine weitere Form der Mit­gliedschaft im BBSB ist die korres­pondie­rende Mit­glied­schaft, die von der Landes­tagung 1999 beschlossen wurde. Gemäß § 9 unserer  Satzung können Organi­sationen und Institu­tionen korrespon­dierendes Mitglied werden, die in Bayern im Blinden- und Seh­behinderten­wesen tätig sind.

Korrespondierende Mitglieder des BBSB sind: