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Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. zählte am 31. Dezember 2008 8513 ordentliche Mitglieder und 587 fördernde Mitglieder.

Jede nicht nur vorübergehend blinde oder sehbehinderte Person mit einem Sehrest bis einschließlich 3/10 auf dem besseren Auge oder einer krankhaften Veränderung von entsprechendem Schweregrad kann ordentliches Mitglied unserer Selbsthilfeorganisation werden, soweit sie ihren Wohnsitz in Bayern hat. Der Jahresbeitrag beträgt ab dem 1. Januar 2010 66 €, Ermäßigungen sind möglich.
In § 5 unserer
Satzung
können Sie die Voraussetzungen der ordentlichen Mitgliedschaft nachlesen.
Über die Vorteile für Sie bei uns als Mitglied informiert Sie unsere neue Publikation
10 gute Gründe — Ihre Vorteile als Mitglied
(Adobe-Reader-Datei, 536 KByte).
Als Mitglied des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes haben Sie Anspruch auf den Mitgliedsausweis
des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV), unseres Bundesverbandes. Hier erfahren
Sie mehr über die
Vorteile der DBSV-Karte …
Einen
Mitgliedsantrag können Sie sich
gerne ausdrucken (Adobe-Reader-Datei, 343 KByte).
Mitglieder der Bezirksgruppen München, Nürnberg und Würzburg machen gemeinsam Urlaub in der Toskana
Durch Ihre fördernde Mitgliedschaft unterstützen Sie unsere Selbsthilfeorganisation ideell oder finanziell
(Jahresbeitrag mindestens 58 € — entspricht dem Beitrag für die ordentliche Mitgliedschaft).
Fördernde Mitglieder können die Versicherungsangebote des
BBSB in Anspruch nehmen und die Vorteile der
DBSV-Karte
nutzen.
Eine weitere Form der Mitgliedschaft im BBSB
ist die korrespondierende Mitgliedschaft, die von der
Landestagung 1999 beschlossen wurde. Gemäß § 9 unserer
Satzung
können Organisationen und Institutionen
korrespondierendes Mitglied werden, die in Bayern im Blinden- und Sehbehindertenwesen tätig sind.
Korrespondierende Mitglieder des BBSB sind: