Mitgliedschaft beim Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund e.V.

Gemäß § 5 unserer  Satzung kann jede nicht nur vorübergehend blinde oder sehbehinderte Person mit einem Sehrest bis ein­schließ­lich 3/10 auf dem besseren Auge oder einer krank­haften Veränderung von entsprechendem Schwere­grad „ordentliches Mitglied“ unserer Selbst­hilfe­organisation werden, soweit sie ihren Wohn­sitz in Bayern hat. Der Jahresbeitrag beträgt 58 Euro, Ermäßigungen sind möglich.

Als Mitglied des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes haben Sie Anspruch auf den Mitgliedsausweis unseres Bundesverbandes. Hier erfahren Sie mehr über die  Vorteile der DBSV-Karte …

Der Bayerische Blinden- und Seh­behinderten­bund e.V. zählte am 31. Dezember 2006 8484 ordent­liche Mit­glieder.

Die Zahl der fördernden Mit­glieder des BBSB betrug am 31. Dezember 2006: 635.

Eine weitere Form der Mit­gliedschaft im BBSB ist die korres­pondie­rende Mit­glied­schaft, die von der Landes­tagung 1999 beschlossen wurde. Gemäß § 9 unserer  Satzung können Organi­sationen und Institu­tionen korrespon­dierendes Mitglied werden, die in Bayern im Blinden- und Seh­behinderten­wesen tätig sind.

Korrespondierende Mitglieder sind: